Statt Urlaubsparadies wartete eine Luftfahrt-Odyssee: Ein Austrian-Airlines-Flug nach Kreta wurde zum unfreiwilligen Rundflug durch drei Städte, bevor die Passagiere ihr Ziel erreichten.
Der Flug OS9001 der Austrian Airlines von Wien nach Heraklion verlief zunächst ohne Komplikationen. Bei planmäßigem Start und ruhigen Wetterbedingungen deutete am 16. Mai nichts auf die bevorstehenden Schwierigkeiten hin. Doch als die Maschine den Luftraum über Kreta erreichte, verschlechterte sich die Situation rapide. Der in der Region gefürchtete Meltemi-Wind (starker, trockener Nordwind im östlichen Mittelmeerraum) blies mit solcher Intensität, dass der Kapitän den ersten Landeanflug abbrechen und durchstarten musste.
Die Crew entschied sich daraufhin für einen Ausweichflug nach Athen, was die Reisepläne der Passagiere erstmals durchkreuzte. Nach dem Auftanken in der griechischen Hauptstadt unternahm die Besatzung einen zweiten Versuch, in Heraklion zu landen. Doch auch dieser Anflug scheiterte an den anhaltend starken Windböen, die Kreta nicht umsonst den Beinamen „Windinsel“ eingebracht haben.
Unerwartete Rückkehr
Das Flugzeug kehrte erneut nach Athen zurück, wo die Reisenden drei Stunden an Bord ausharren mussten. Die unfreiwillige Odyssee endete vorläufig um 23 Uhr mit der Landung in Wien-Schwechat – genau dort, wo die Reise begonnen hatte. Die Fluggesellschaft reagierte mit Übernachtungsangeboten in Hotels und stellte Verpflegungsgutscheine für die strapazierten Fluggäste bereit.
Verspätetes Urlaubsglück
Erst am Folgetag gelang es den Urlaubern, ihr Ziel Kreta ohne weitere Zwischenfälle zu erreichen. Was als gewöhnlicher Flug begann, entwickelte sich zu einer bemerkenswerten Reiseroute: Von Wien nach Kreta, weiter nach Athen, zurück nach Wien und schließlich doch noch nach Kreta.
Ein Flugerlebnis, das den betroffenen Passagieren sicherlich nachhaltig in Erinnerung bleiben wird.
Meltemi-Wind als häufiges Problem
Der Meltemi-Wind, der dieses Flugchaos verursachte, ist im östlichen Mittelmeerraum kein unbekanntes Phänomen. Vor allem in den Sommermonaten Juli und August erreicht er in der Region Kreta regelmäßig Windstärken von 7 bis 8 Beaufort oder mehr. Bereits im Mai können diese Winde so stark werden, dass sie zu Flugproblemen führen – wie im beschriebenen Fall. Diese meteorologischen Bedingungen beeinträchtigen nicht nur den Flugverkehr, sondern regelmäßig auch den Fährverkehr rund um die griechischen Inseln.
Keine Entschädigung bei Wetterkapriolen
Für die gestrandeten Urlauber stellt sich häufig die Frage nach finanzieller Entschädigung. Laut EU-Fluggastrechteverordnung besteht bei wetterbedingten Flugverspätungen oder -umleitungen durch außergewöhnliche Umstände grundsätzlich kein Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Fluggesellschaften können in solchen Fällen nicht haftbar gemacht werden, da sie keinen Einfluss auf die Wetterbedingungen haben.
Dennoch sind Airlines verpflichtet, Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Getränke und gegebenenfalls Hotelübernachtungen bereitzustellen, sobald bestimmte Wartezeiträume überschritten werden – eine Regelung, die Austrian Airlines im beschriebenen Fall durch die Bereitstellung von Übernachtungsmöglichkeiten und Verpflegungsgutscheinen eingehalten hat.
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