Österreich zieht die Notbremse bei der Zuwanderung: Subsidiär Schutzberechtigte dürfen vorerst keine Familienangehörigen mehr nachholen – ein Beschluss, der für Kontroversen sorgt.
Die österreichische Regierung hat einen vorläufigen Stopp des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte verhängt. Diese Personengruppe, die zwar nicht unter die Genfer Flüchtlingskonvention fällt, aber in ihren Heimatländern erheblichen Gefahren ausgesetzt wäre, erhält in Österreich lediglich zeitlich begrenzte Aufenthaltstitel. Das Innenministerium in Wien begründet diesen Schritt mit der anhaltend hohen Anzahl von Asylanträgen und den daraus resultierenden Schwierigkeiten bei Integrationsmaßnahmen.
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Zweijährige Aussetzung
Die Regelung ist zunächst auf einen Zeitraum von zwei Jahren angelegt. Während dieser Frist plant die Regierung, ihre Integrationskapazitäten zu erweitern und gleichzeitig die Zahl neuer Asylanträge zu reduzieren. Die Entscheidung stößt jedoch auf Widerstand. Kritische Stimmen werfen den Verantwortlichen vor, fundamentale Familienrechte zu beschneiden.
Amnesty International bezeichnete die Maßnahme als „unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte von Schutzsuchenden“.
Tausende Betroffene jährlich
Die Maßnahme betrifft eine erhebliche Anzahl von Menschen: 9.254 Familienangehörige schutzberechtigter Personen durften 2023 nach Österreich einreisen, darunter 6.443 Minderjährige. Im Jahr zuvor waren es 7.762 Personen, wovon 5.331 Kinder und Jugendliche waren.
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Allerdings enthält das Gesetz ein Feststellungsverfahren, das Ausnahmen in besonders schutzwürdigen Fällen ermöglicht – etwa für unbegleitete Minderjährige oder bei langer Familien-Trennung. Die Behörden müssen über solche Härtefälle weiterhin binnen sechs Monaten entscheiden.
Internationale Vergleiche
Österreich steht mit dieser Maßnahme nicht allein: Auch andere EU-Staaten wie Deutschland und Schweden haben in der Vergangenheit den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte zeitweise eingeschränkt. Allerdings geschah dies unter strengen Auflagen und mit klar definierten Härtefallregelungen, um völkerrechtliche Verpflichtungen einzuhalten.
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