In einem ungewöhnlichen Verfahrensfall hat Bundespräsident Alexander Van der Bellen die Unterzeichnung des “Strafrechtlichen EU-Anpassungsgesetzes 2025” verweigert. Der Grund liegt in einem formalen Versäumnis während des parlamentarischen Prozesses: Ein wesentlicher Anhang des Gesetzes wurde bei der Abstimmung im Nationalrat nicht berücksichtigt.
Wie die Parlamentsdirektion gegenüber dem “Standard” erläuterte, war der betreffende Anhang zwar ordnungsgemäß im Justizausschuss behandelt worden, fehlte jedoch versehentlich in den Unterlagen, die dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt wurden. Der Fehler wurde erst bemerkt, nachdem das Gesetz bereits den Bundesrat passiert hatte und zur finalen Unterzeichnung beim Staatsoberhaupt vorlag. Ein Sprecher des Bundespräsidenten bestätigte, dass aufgrund dieses Verfahrensfehlers “nicht die wahre Meinung der Mehrheit des Nationalrats zum Ausdruck gebracht werden konnte”.
Europäische Rechtsanpassung
Das betroffene Gesetzespaket, das im Juli ohne größere Kontroversen vom Parlament verabschiedet worden war, dient hauptsächlich der Implementierung europäischer Rechtsvorschriften in die österreichische Gesetzgebung. Zu den zentralen Elementen zählen die Einführung eines europaweiten Strafregisters sowie Regelungen zur verbesserten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafverfahren.
Erneute Abstimmung
Um den Gesetzgebungsprozess abzuschließen, musste der Nationalrat am Mittwoch erneut abstimmen – diesmal unter Einbeziehung des vollständigen Gesetzestextes inklusive des zuvor übersehenen Anhangs.
Erst nach dieser korrigierten Beschlussfassung kann das Gesetz rechtswirksam kundgemacht werden.
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