In den letzten Monaten löste die Nachricht, dass möglicherweise hunderttausende Wertsicherungsvereinbarungen rechtswidrig sein könnten, eine breite Debatte aus. Dies brachte die Befürchtung mit sich, dass auf die Vermieterbranche unzählige Rückforderungsklagen zukommen könnten. Diese Sorge wurde durch die Aufrufe von Rechtsanwaltskanzleien und Prozessfinanzierern zu Sammelverfahren noch befeuert.

Den Auslöser der Debatte bildeten zwei Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs, die mietvertragliche Wertsicherungsklauseln für unwirksam erklärt hatten, weil diese es ermöglichten, das Entgelt bereits in den ersten beiden Monaten nach Vertragsabschluss zu ändern. Was gegen das Konsumentenschutzgesetz verstieß.
Rechtsstreitigkeit in der Versicherungsbranche
Die gleiche juristische Argumentation nutzt nun der Prozessfinanzierer Padronus für ein neues Sammelverfahren. Das Unternehmen weist darauf hin, dass viele Krankenversicherungsverträge keine Klausel enthalten, welche die Unmöglichkeit von Entgelterhöhungen in den ersten zwei Monaten des Vertrags klärt. Ein klarer Verstoß gegen das Konsumentenschutzgesetz aus ihrer Sicht. „Wir gehen von der Unwirksamkeit vieler Indexklauseln in Krankenversicherungsverträgen aus. Krankenversicherer müssen sich daher auf eine Vielzahl von Rückforderungsklagen einstellen“, sagt Richard Eibl, Geschäftsführer von Padronus. Krankenversicherer könnten, sollte diese Rechtsauffassung sich durchsetzen, gezwungen sein, Entgelterhöhungen der vergangenen 30 Jahre zu erstatten.
Rückzahlung
Die potenziellen Auswirkungen dieser Rechtslage sind enorm. Mit 3.440.416 Menschen, die in Österreich eine private Krankenversicherung besitzen, könnten die finanziellen Rückforderungen beträchtlich sein. Sollten die entsprechenden Klauseln für nichtig erklärt werden, wären sämtliche aufgrund dieser rechtswidrig erhobenen Zahlungen zurückzuerstatten. Padronus bietet dabei den potenziellen Klägern Gerichtsverfahren auf eigenes Risiko an und verlangt im Erfolgsfall lediglich einen Anteil am Erlös.
Quelle: OTS
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