Im Januar 2015 ereignete sich in Kritzendorf, Niederösterreich, eine tragische Begebenheit: Die vierjährige verstarb nach der Einnahme des Hustensafts „Codipertussin“, der für Kinder ab drei Jahren zugelassen war.
Der Tod des kleinen Mädchens hat bei den Hinterbliebenen, insbesondere bei der Zwillingsschwester, einen tiefen Schmerz hinterlassen. Ein langwieriger Rechtsstreit mit dem Pharmaunternehmen und dem Hersteller des Medikaments folgte, dessen Entscheidung kürzlich vom Obersten Gerichtshof getroffen wurde.
Chronik einer Tragödie
In der Nacht vom 21. auf den 22. Januar 2015 war Cara schwer erkältet. Ihre Mutter hatte ihr den von der Ärztin verschriebenen Hustensaft verabreicht. Am nächsten Morgen jedoch wachte Cara nicht mehr auf. Die Obduktion ergab, dass die Ursache ihres Todes die Einnahme des codeinhaltigen Hustensafts war.
Irreführende Gebrauchsinformation?
Im August 2016 entschloss sich die alleinerziehende Mutter, den Pharmakonzern und den Hersteller zu verklagen. Sie forderte rund 100.000 Euro zur Deckung von Trauerschmerzensgeld sowie Begräbnis-, Therapie- und Verdienstausfallkosten. Das Erstgericht hatte den Hinterbliebenen Schmerzensgeld aufgrund eines „Schockschadens“ mit Krankheitswert und weitere Kosten zugebilligt.
Laut Franz Kienesberger, dem Anwalt der Mutter, vermittelte die damalige Gebrauchsinformation einen irreführenden Eindruck über die Risiken des Hustensafts und erwähnte nicht ausreichend die potenziell tödliche Wirkung. Mittlerweile wurde das Medikament vom Markt genommen.
Juristische Auseinandersetzung
Obwohl sich der Pharmakonzern energisch gegen die Vorwürfe wehrte und jede rechtliche Möglichkeit bis zum Höchstgericht ausschöpfte, entschied der Oberste Gerichtshof nun zugunsten der Familie. Die Gerichtsbarkeit stellte klar, dass die Gebrauchsinformation deutliche und verständliche Hinweise auf die Risiken enthalten hätte müssen.
Selbst wenn das Medikament in einer Überdosis verabreicht worden wäre, ging aus der Gebrauchsinformation nicht hervor, dass eine Überdosierung potenziell tödlich sein könnte, stellte das Berufungsgericht fest.
OGH-Urteil
Der Fall gelangte bis vor den Obersten Gerichtshof (OGH), der nun, neuneinhalb Jahre nach der Tragödie, eine Entscheidung zugunsten der Mutter und Geschwister traf. Die Revision der Beklagten wurde abgelehnt. In der Gebrauchsinformation hätte „ausdrücklich und verständlich“ darauf hingewiesen werden müssen, dass ein Hustensaft für Kinder tödliche Folgen haben kann.
Die Entscheidung des Gerichts bringt jedoch nur einen kleinen Trost für die Mutter. Jurist Kienesberger betont: „Wenn sie ihre Tochter ansieht, denkt sie immer auch an deren Zwillingsschwester.“ Der Fall verdeutlicht, wie wichtig transparente und umfassende Informationen zu gesundheitlichen Risiken von Medikamenten sind.
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