Brüssel zieht die Reißleine: Die EU plant strikte Altersgrenzen für soziale Netzwerke und andere Online-Dienste – und nimmt Plattformbetreiber stärker in die Pflicht.
Die Europäische Union bereitet weitreichende neue Regeln für die Nutzung digitaler Plattformen durch Minderjährige vor. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte am Mittwoch an, dass Kinder unter 13 Jahren keinen eigenständigen Zugang zu sozialen Netzwerken erhalten sollen und eigene Nutzerkonten grundsätzlich erst ab 15 Jahren möglich sein sollen. Der geplante „EU Kids Act“ geht dabei über klassische soziale Netzwerke hinaus und soll auch Video-Plattformen, Online-Spiele und KI-Chatbots erfassen. Die Details des Gesetzesvorschlags sollen am 17. September 2026 präsentiert werden.
Geplante Maßnahmen
Das geplante Regelwerk sieht für 13- und 14-Jährige sogenannte Einstiegskonten vor, die von den Eltern eingerichtet beziehungsweise kontrolliert werden und unter anderem Kontakt- und Zeitbeschränkungen enthalten sollen. Ab 15 Jahren sollen Jugendliche eigene Konten eröffnen können. Gleichzeitig sollen Plattformbetreiber stärker in die Pflicht genommen werden, die Sicherheit ihrer Dienste für Minderjährige nachzuweisen. Suchtförderndes Design und schädliche algorithmische Feeds sollen eingeschränkt werden.
Nach dem Entwurf sollen Plattformen das Alter von Nutzern prüfen, wenn neue Konten angelegt werden. Bei Online-Spielen soll die Altersprüfung bereits vor dem Download erfolgen.
Grundlage für die geplanten Maßnahmen bildet unter anderem ein im Juli veröffentlichter Bericht des von der EU-Kommission eingesetzten Expertenpanels zur Sicherheit von Kindern im Internet. Für die jüngsten Kinder wird darin weitgehender Verzicht auf Bildschirmmedien empfohlen, während Kinder bis zwölf Jahre digitale Angebote nur altersgerecht, zeitlich begrenzt und unter Begleitung von Erwachsenen nutzen sollen. Für soziale Netzwerke empfiehlt das Expertengremium, Kindern unter 13 Jahren keinen eigenständigen Zugang zu ermöglichen und ihnen mit zunehmendem Alter schrittweise mehr digitale Autonomie einzuräumen.
Nationale Regelungen
Parallel zu den EU-weiten Bestrebungen arbeiten mehrere Mitgliedstaaten an eigenen nationalen Regelungen. Österreich hat der Europäischen Kommission bereits einen Gesetzesentwurf übermittelt, der für unter 14-Jährige den Zugang zu bestimmten Video-Sharing-Plattformen mit entwicklungsbeeinträchtigenden beziehungsweise suchtfördernden Funktionen beschränken und eine wirksame Altersverifikation vorschreiben soll. Auch andere EU-Staaten verfolgen ähnliche Pläne: Dänemark hat eine Altersgrenze von 15 Jahren angekündigt, Griechenland einen entsprechenden Entwurf bei der EU notifiziert und Frankreich zuletzt einen überarbeiteten Vorschlag für ein Verbot für unter 15-Jährige vorgelegt.
Für die technische Umsetzung steht bereits eine europäische Lösung zur Altersverifikation bereit. Die EU-Kommission hat die entsprechende Anwendung im April 2026 fertiggestellt und die Mitgliedstaaten aufgefordert, sie möglichst rasch einzuführen. Nutzer sollen damit ihr Alter nachweisen können, ohne unnötige persönliche Daten an Plattformen weiterzugeben. Die Lösung kann als eigene App eingesetzt oder in die europäische digitale Identitäts-Wallet integriert werden.