Eine Angestellte eines Immobilienunternehmens in den Niederlanden hat ihren Arbeitsplatz verloren, weil sie während einer Krankschreibung an einem sportlichen Wettkampf teilnahm – und das Gericht die daraufhin ausgesprochene fristlose Kündigung für rechtmäßig befand.
Im März war die Frau krankgeschrieben, als sie bei einem Hyrox-Wettkampf antrat – einem Bewerb, der acht Kilometer Laufen mit verschiedenen Kraftübungen verbindet. Als der Arbeitgeber davon erfuhr und sie darauf ansprach, rechtfertigte sie ihre Teilnahme mit den Worten: „Sport ist gesund.“ Das Unternehmen ließ sich davon nicht überzeugen und hielt an der fristlosen Kündigung fest.
Fataler Widerspruch
Der Ausgangspunkt des Konflikts war eine Nachricht, die die Mitarbeiterin im Zuge ihrer Krankmeldung an den Arbeitgeber geschickt hatte: „Jede noch so kleine Anstrengung erschöpft mich.“ Kurz darauf trat sie bei einem körperlich anspruchsvollen Wettkampf an. Dieser offensichtliche Widerspruch zwischen ihrer geschilderten Verfassung und ihrem tatsächlichen Verhalten gab den Ausschlag für die Kündigung, die das Gericht schließlich als berechtigt wertete.
Vorbelastetes Verhältnis
Das Arbeitsverhältnis war bereits im Vorfeld nicht unbelastet. Die Frau war in der Vergangenheit wiederholt krankgemeldet und hatte Schwierigkeiten bei Schichtwechseln. Dennoch hatte das Unternehmen ihr entgegengekommen: Der Arbeitsvertrag wurde um ein Jahr verlängert und die Arbeitszeit reduziert.
Die Rechtbank Zeeland-West-Brabant (Standort Tilburg) bestätigte die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung.