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Belästigungsaffäre

Weißmann-Abgang: Diese Forderungen stellte die Mitarbeiterin

Weißmann-Abgang: Diese Forderungen stellte die Mitarbeiterin
Foto: iStock, epa/Screenshot VIDEO EUROVISIÓN 2026
2 Min. Lesezeit |

ORF-Generaldirektor Roland Weißmann hat nach Vorwürfen sexueller Belästigung seinen Rücktritt erklärt. Der ORF bestätigte den Schritt am 09.03.2026. Auslöser waren Vorwürfe einer Mitarbeiterin, die über ihren Anwalt an den ORF-Stiftungsrat herangetragen wurden. Weißmann bestreitet ein Fehlverhalten und spricht von einvernehmlichen Kontakten.

Im Zuge der Gespräche stellte das mutmaßliche Opfer zwei konkrete Forderungen: Weißmann soll die Anwaltskosten der Gegenseite übernehmen und mindestens 25.000 Euro an ein Caritas-Frauenhaus in Wien zahlen. Beide Punkte gelten laut Medienberichten als Teil möglicher Vergleichsverhandlungen.

Ausgangspunkt der Affäre waren übergebene Chat-Protokolle, die laut Berichten Nachrichten mit sexualisiertem Inhalt enthalten sollen. Körperliche Übergriffe werden aus dem Umfeld der Frau nicht behauptet. Der ORF-Stiftungsrat befasste sich daraufhin mit den Vorwürfen.

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Geplante Kandidatur

Nur wenige Tage vor seinem Rücktritt hatte Weißmann offenbar noch andere Pläne. Im Rahmen einer Feier rund um seinen bevorstehenden 58. Geburtstag wollte er im engeren Kreis eine erneute Kandidatur für die ORF-Spitze ankündigen. In medienpolitischen Kreisen galt eine Unterstützung aus dem Umfeld der ÖVP als möglich.

Weißmanns Anwalt Oliver Scherbaum erklärte, sein Mandant habe kein Fehlverhalten gesetzt und sich um eine Lösung bemüht. Der Rücktritt sei unter erheblichem Druck zustande gekommen. Gleichzeitig erhob Scherbaum Vorwürfe gegen Stiftungsratsvorsitzenden Heinz Lederer und sprach von „Unwahrheiten“.

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Motiv der Frau

Das Umfeld der Frau betont, es sei ursprünglich nicht darum gegangen, Weißmann persönlich zu schaden, sondern auf Probleme in der Unternehmenskultur aufmerksam zu machen. Dass die Vorwürfe kurz vor einer möglichen Wiederkandidatur öffentlich wurden, wird damit erklärt, dass eine zweite Amtszeit verhindert werden sollte.

Ob es ein arbeitsgerichtliches Nachspiel geben wird, ist derzeit offen.