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Illegal

Wer den Eiffelturm zu dieser Tageszeit fotografiert, muss Strafe zahlen!

Eiffelturm
FOTO: iStock

Nachts erstrahlt der Eiffelturm in magischem Licht – doch wer diese Pracht fotografiert, bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone, die erst 2091 endet.

Ein Besuch in Paris ohne Foto vom Eiffelturm? Undenkbar. Das weltberühmte Wahrzeichen der französischen Hauptstadt zählt zu den meistfotografierten Sehenswürdigkeiten weltweit. Die Betreibergesellschaft „Société d’Exploitation de la tour Eiffel“ (SETE) verzeichnet jährlich zwischen sechs und sieben Millionen Besucher, was den Eiffelturm zu einem der meistbesuchten kostenpflichtigen Monumente der Welt macht.

Tagsüber können Besucher unbesorgt Erinnerungsfotos schießen, doch nachts gelten besondere Bestimmungen. Der Grund liegt in der kunstvollen Beleuchtung des Turms. Das 1985 von Pierre Bideau entwickelte Lichtsystem mit rund 20.000 speziellen Lampen unterliegt dem Urheberrecht.

Rechtliche Besonderheiten

Da Bideau 2021 verstarb und das französische Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers gilt, werden Nachtaufnahmen des Eiffelturms erst ab 2091 rechtlich unbedenklich sein. Für den privaten Gebrauch besteht jedoch kein Grund zur Sorge. Die SETE stellt auf ihrer Website klar: „Privatpersonen steht es frei, Fotos vom Eiffelturm bei Nacht für den privaten Gebrauch oder zum Teilen in sozialen Netzwerken zu machen.“

Nutzungsregeln

Wer allerdings plant, die Aufnahmen für öffentliche oder kommerzielle Zwecke zu nutzen, benötigt eine spezielle Genehmigung. Die Kosten hierfür variieren je nach Verwendungszweck. Die Einschränkungen betreffen ausschließlich professionelle Nutzung. „Alle nächtlichen Bilder des Eiffelturms, die von Fachleuten für berufliche Zwecke verwendet werden, erfordern eine vorherige Genehmigung der SETE und eventuell die Zahlung von Nutzungsrechten“, erläutert die Betreibergesellschaft.

Touristen können also beruhigt den nächtlichen Glanz des Wahrzeichens fotografieren.

Die SETE empfiehlt lediglich, entsprechende Aufnahmen mit dem Vermerk „Copyright Tour Eiffel – Illuminations Pierre Bideau“ zu versehen – eine Empfehlung, keine Pflicht.