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Straftat

Schummeln im Supermarkt: Dieser Erdbeertrick kann dich ins Gefängnis bringen

Erdbeeren
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Erdbeeren umfüllen, Preise drücken – was manche Kunden als cleveren Spartrick betrachten, kann rechtlich zum Bumerang werden und empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Erdbeeren-Betrug

Obwohl Erdbeeren mit einem Durchschnittspreis von 2,39 Euro pro 500 Gramm derzeit relativ erschwinglich sind, greifen einige Supermarktkunden zu unlauteren Methoden, um den Preis weiter zu drücken. Ein zunehmend verbreiteter Trick: Früchte höherer Qualitätsstufen werden in Verpackungen günstigerer Sorten umgefüllt. Was viele dabei unterschätzen – diese scheinbar harmlose Handlung kann erhebliche rechtliche Folgen nach sich ziehen.

Die bewusste Falschdeklarierung von Obst oder das Umfüllen von Schalen ist keineswegs ein harmloser Streich. Laut Strafgesetzbuchs gilt bereits die absichtliche Täuschung beim Auszeichnen oder Wiegen von Waren als Betrugsdelikt.

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Handelt es sich um ein versehentliches Fehlverhalten, bleibt es meist bei einer freundlichen Korrektur durch das Kassenpersonal, das den Kunden bittet, die Ware ordnungsgemäß zu kennzeichnen.

Rechtliche Konsequenzen

Wer jedoch mit nachweisbarer Absicht handelt, muss mit empfindlichen Sanktionen rechnen: Von Hausverboten über Anzeigen und Geldstrafen bis zu 30 Tagessätzen bis hin zu – in besonders schweren Fällen – Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.

Auch das vermeintlich harmlose Naschen von unverpackter Ware wie Trauben, Erdbeeren oder Kirschen fällt nicht unter die Kategorie Kavaliersdelikt, sondern unter Diebstahl. Die möglichen Konsequenzen sind nicht zu unterschätzen: Im schlimmsten Fall drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.

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Der vorliegende Text dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Für individuelle Rechtsfragen sollte fachkundiger Rat eingeholt werden.