Ein nächtlicher Alptraum in Wien: Nach einem Diskothekenbesuch endet eine Begegnung mit einer brutalen Tat, die das Leben einer jungen Frau für immer verändert. Der 24-jährige A. wurde am 12. September zu fünf Jahren Haft verurteilt, nachdem er eine Frau verfolgt und versucht hatte, sie zu vergewaltigen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Die Nacht begann in der Diskothek „U4“, wo A. und das Opfer aufeinandertrafen. Nach dem Verlassen des Clubs folgte A. der jungen Frau, die sich auf den Heimweg gemacht hatte. An der U-Bahn-Station Meidlinger Hauptstraße stiegen sie gemeinsam in die U-Bahn Richtung Heiligenstadt. Während der Fahrt kam es zu einem unerwünschten Kuss, den das Opfer durch einen Biss in A.’s Lippe beendete. An der Station Spittelau stieg sie aus, doch A. folgte ihr weiter.
Die Verfolgung endete an der U6-Station Jägerstraße, wo A. das Opfer packte und versuchte, sie zu vergewaltigen. Ein zufällig vorbeikommendes Pärchen wurde auf die Situation aufmerksam und konnte die Polizei alarmieren. A. versuchte zu fliehen, wurde jedoch von einem der Zeugen verfolgt und schließlich an der U4-Station Spittelau festgenommen.
„teilweise schuldig“
Vor Gericht bekannte A. sich „teilweise schuldig“, ohne jedoch genauer zu spezifizieren, was er damit meinte. Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger, Manfred Arbacher-Stöger, änderte er seine Aussage und bekannte sich „umfassend schuldig“. Auf die Frage der Richterin Petra Poschalko, ob das Opfer die Wahrheit gesagt habe, antwortete A. mit „Ja“.
5 Jahre Haft
Die Staatsanwältin bezeichnete das Erlebte des Opfers in ihrem Schlussplädoyer als „Alptraum einer jeden Frau“. Neben der fünfjährigen Haftstrafe wurde A. auch dazu verurteilt, dem Opfer 5.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.
Richterin Poschalko wertete die Geständigkeit und bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten als „mildernd“. Allerdings spielte die Geständigkeit laut Poschalko nur eine „marginale Bedeutung“, da A. seine Tat vor Gericht herunterspielte. A. nahm das Urteil an, doch die Staatsanwältin ging in Berufung, wodurch das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
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