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WIEN-BRIGITTENAU

Frau nach Discobesuch vergewaltigt – Mann steht vor Gericht

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(FOTO: iStock/BalkansCat, Bildnachweis:Sam Edwards)

Ein Fall, der das nächtliche Wien in Aufruhr versetzt hat, wird heute vor Gericht verhandelt. Ein 24-jähriger Tunesier, der Mitte März eine junge Wienerin vor der U-Bahn-Station Jägerstraße sexuell missbraucht haben soll, sieht sich mit schweren Anschuldigungen konfrontiert. Der junge Mann weist die Vorwürfe vehement zurück und behauptet, die sexuellen Handlungen seien einvernehmlich gewesen.

Die junge Frau, damals 26 Jahre alt, hatte in der Diskothek U4 eine Nacht voller Tanz und Freude verbracht. Doch ihre Heimfahrt sollte sich zu einem Albtraum entwickeln. Der heute Angeklagte, der sie bereits in der Diskothek belästigt hatte, folgte ihr unbemerkt. Überwachungskameras der Wiener Linien zeichneten auf, wie er sich in den gleichen U-Bahn-Waggon setzte und mit ihr die Linie wechselte.

In der U-Bahn verfolgt

Trotz ihrer Versuche, ihn durch ein Gespräch mit einem anderen Pärchen abzulenken, und selbst nach einem Waggonwechsel, ließ der Mann nicht von ihr ab. An ihrem Ziel, der Station Jägerstraße, eskalierte die Situation. Laut Anklage riss der Tunesier die junge Frau zu Boden und zwang sie zur Duldung sexueller Handlungen. Die Frau wurde dabei verletzt.

Doch die junge Wienerin war nicht allein. Aufmerksame Passanten bemerkten die Vorgänge und eilten ihr zu Hilfe. Der Tatverdächtige flüchtete, wurde jedoch von einem mutigen Zeugen eingeholt und der Polizei übergeben.

Ermittlungen mit schockierenden Details

Die Ermittlungen brachten schockierende Details ans Licht. Der Tunesier, der sich heute vor Gericht verantworten muss, war bereits einmal aus Österreich abgeschoben worden, da er keine Aufenthaltsberechtigung hatte. Er kehrte jedoch illegal ins Land zurück, ohne Papiere, ohne geregelte Beschäftigung und ohne offizielle Meldeadresse. Seine Unbescholtenheit endete mit den Vorwürfen der Vergewaltigung.

Heute, am 12. September, wird der Fall vor dem Schöffensenat verhandelt. Die Beweislage ist erdrückend, doch der Angeklagte beharrt auf seiner Unschuld. Ein Urteil steht noch aus. Doch eines ist sicher: Die junge Frau wird die Nacht in der U4 und die Fahrt zur Station Jägerstraße wohl nie vergessen.