Ein 40-jähriger Kärntner wurde am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt in seiner Abwesenheit zu einer bedingten Haftstrafe von drei Monaten verurteilt. Er soll das Volksschulzeugnis seiner Tochter manipuliert haben.
Mit der Fälschung des Zeugnisses gelang es dem Mann zunächst, seine Tochter auf einem Gymnasium unterzubringen. Doch die Täuschung konnte nicht lange aufrechterhalten werden. Der Direktor der betroffenen Klagenfurter Volksschule, der im Gerichtsprozess als Zeuge auftrat, erklärte, dass der Angeklagte einen entscheidenden Zusatz im Zeugnis verdeckt hätte. Dieser wies darauf hin, dass das Mädchen in den Fächern Mathematik und Deutsch nach dem Lehrplan der allgemeinen Sonderschule unterrichtet wurde.
Deutschkenntnisse mangelhaft
Die Aufdeckung des Betrugs erfolgte erst, als eine Lehrerin des Gymnasiums beim Volksschuldirektor nachfragte, warum die Deutschkenntnisse der Schülerin so mangelhaft seien. Auf die Frage des Richters, ob solche Fälle häufiger vorkommen, antwortete der 54-jährige Direktor: „Das ist mir bisher noch nie passiert.“ Heute besucht das Mädchen eine Mittelschule.
Haft und Verfahrenskosten
Das Urteil des Richters: Drei Monate bedingte Haft und Übernahme der Verfahrenskosten für den 40-Jährigen. Da ein Zeugnis als besonders geschützte Urkunde gilt, hätte die Strafe bis zu zwei Jahre Haft betragen können. Doch das Geständnis des Angeklagten und die erste gezahlte Rate einer von der Staatsanwaltschaft angebotenen Diversion wirkten strafmildernd.
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