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Dienstpflicht

Zivildiener aufgepasst: Ministerin deutet längere Dienstzeit an

Zivildiener aufgepasst: Ministerin deutet längere Dienstzeit an
Foto: iStock, epa/OLIVIER HOSLET
2 Min. Lesezeit |

Die Wehrdienstkommission steht vor einer wegweisenden Entscheidung: Ihre Empfehlungen könnten nicht nur den Grundwehrdienst, sondern auch den Zivildienst grundlegend verändern.

Am 20. Jänner wird die Wehrdienstkommission ihre Empfehlungen zur Neugestaltung der Rekrutenausbildung vorlegen. Die von Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) eingesetzte Expertenrunde dürfte mehrere Varianten zur Wiedereinführung verpflichtender Milizübungen präsentieren. Diese waren 2006 abgeschafft worden.

Aktuell beträgt die Dauer des Grundwehrdienstes sechs Monate, während der Zivildienst neun Monate umfasst. Eine Verlängerung des Wehrdienstes würde aufgrund der rechtlichen Konstruktion auch den Zivildienst betreffen. Dies erklärt sich durch die Menschenrechtskonvention, die Zwangsarbeit grundsätzlich untersagt – mit Ausnahme des Wehrdienstes und entsprechender Ersatzdienste.

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Rechtliche Grundlagen

Aus diesem Grund können weder Frauen noch als untauglich eingestufte Personen zum Zivildienst verpflichtet werden. Familienministerin Claudia Plakolm (ÖVP), in deren Ressort der Zivildienst fällt, stellte am Donnerstag ihre „Zivildienstbilanz“ vor. Dabei deutete sie an, dass eine Verlängerung des Wehrdienstes wohl auch Auswirkungen auf den Zivildienst haben werde.

Historische Entwicklung

Die unterschiedliche Dauer beider Dienste sei sachlich begründet. „Man warte auf die Vorschläge der Wehrdienstkommission, die Regierung werde diese dann prüfen und Entscheidungen treffen“, erklärte Plakolm.

Historisch betrachtet war der Zivildienst in Österreich stets länger angesetzt als der Wehrdienst. Vor den Reformen 2006 mussten Zivildiener sogar zwölf Monate ableisten.