Zwei Euro pro Paket – und schon brodelt es im heimischen Handel. Die neue Abgabe trifft nicht nur, wen sie treffen sollte.
Montag legte die Bundesregierung den Gesetzesentwurf zur geplanten Paketabgabe vor – und stieß damit umgehend auf Widerstand. Der ursprüngliche Plan, die Abgabe ausschließlich auf Sendungen aus Drittstaaten zu beschränken, scheiterte an rechtlichen Hürden. Infolgedessen sollen ab Ende September auch Pakete aus dem Inland erfasst werden.
Für solche Sendungen sieht der Entwurf eine Abgabe von zwei Euro pro Paket vor. Die Regelung gilt ausschließlich im Geschäft mit Endverbrauchern – Transaktionen zwischen Unternehmen sind nicht betroffen. Darüber hinaus greift die Abgabe nur bei Versandhändlern, die einen Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro erzielen.
Zu den betroffenen Unternehmen zählen internationale Plattformen wie Temu und Shein ebenso wie heimische Anbieter, etwa die Otto Austria Group oder Electronic4you. Kleinere österreichische Unternehmen, die die Umsatzschwelle nicht erreichen, aber ihre Waren über große Marktplätze vertreiben, unterliegen der Abgabe ebenfalls – in diesem Fall gilt die jeweilige Plattform, etwa Amazon, als Versandhändler und ist zur Abführung der Abgabe verpflichtet.
Kauft eine Kundin oder ein Kunde ein Produkt direkt im stationären Handel, das erst nachbestellt werden muss, entsteht keine Abgabepflicht. Dasselbe gilt, wenn Unternehmen die Ware selbständig zustellen. Das Finanzministerium rechnet mit jährlichen Einnahmen von rund 280 Millionen Euro durch die Paketabgabe.
Scharfe Kritik
Diese sollen dazu beitragen, die ab 1. Juli 2026 vorgesehene Mehrwertsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel teilweise gegenzufinanzieren. Das Inkrafttreten der Abgabe ist planmäßig nach dem 30. September vorgesehen.
„Sie wird als Maßnahme gegen Temu und Shein verkauft, tatsächlich zahlen aber vor allem österreichische und europäische Händler, die rechtskonform agieren, die Rechnung. Die eigentlichen Verursacher der Wettbewerbsverzerrung werden das System weiterhin umgehen“, erklärte der Handelsverband am Dienstag in einer Stellungnahme. Österreich schieße sich „schon vor dem Start der Fußball-WM ein Eigentor“.
Der Verband sprach sich stattdessen für verstärkte Kontrollen im E-Commerce sowie eine ausgeweitete Haftung von Plattformen bei der korrekten Mehrwertsteuerabfuhr aus. Nach Einschätzung des Handelsverbands wären 4.000 österreichische Klein- und Mittelbetriebe von der neuen Abgabe betroffen.
Auch die FPÖ äußerte scharfe Kritik an dem Vorhaben. „Hier wird unter dem Vorwand, internationale Onlineunternehmen zu besteuern, ein direkter Anschlag auf den heimischen Handel und die Geldbörsen der Bürger verübt“, sagte Generalsekretär Michael Schnedlitz. Die Unternehmen Otto Austria und XXXLutz sehen in der Regelung rechtliche Probleme; Otto Austria kündigte an, juristisch gegen die Abgabe vorzugehen.
EU-Regelung ab November
Die Europäische Union hat angekündigt, ab dem 1. November eine Bearbeitungsgebühr für Kleinpakete aus Drittstaaten einzuführen – ergänzt durch eine Zollgebühr von drei Euro, die ab Juli 2026 gelten soll. Begründet wurde dies unter anderem mit einem unlauteren Wettbewerb gegenüber EU-Unternehmen sowie mit Umweltbedenken.