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Hitzeschutz

1.100 Hitzetote – und Bauarbeiter schuften weiter bis 15 Uhr

1.100 Hitzetote – und Bauarbeiter schuften weiter bis 15 Uhr
Foto: iStock
5 Min. Lesezeit |

Über 400.000 Menschen arbeiten bei Extremhitze im Freien – doch der Schutz vor gefährlichen Temperaturen bleibt in Österreich lückenhaft.

Die anhaltende Hitzewelle trifft rund 400.000 Menschen in Österreich besonders hart – all jene, die ihren Beruf unter freiem Himmel ausüben. Auf Baustellen etwa entwickeln sich extreme Temperaturen rasch zu einer ernsthaften Gesundheitsgefahr, zumal auch die Unfallrisiken bei Hitze deutlich zunehmen. Hitze gilt inzwischen als eines der gravierendsten klimabedingten Gesundheitsrisiken überhaupt.

Nach Angaben der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) starben im Sommer 2024 hierzulande rund 1.100 Menschen infolge der Hitze. Zum Vergleich: Laut Berechnungen der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) waren es im Sommer 2023 rund 230 Hitzetote – die AGES hatte für 2024 mit 300 bis 500 Todesfällen gerechnet. Analysen belegen zudem, dass die Sterblichkeitsrate in ausgeprägten Hitzeperioden spürbar über dem langjährigen Mittelwert liegt. Auch wenn sich einzelne Extremereignisse nicht monokausal erklären lassen, ist laut Weltklimarat eines eindeutig: Die Klimakrise lässt Extremwetterereignisse wie Starkregen, Überschwemmungen, Hitze und Dürre häufiger auftreten und in ihrer Intensität zunehmen.

Forderung nach Hitzefrei

Angesichts immer häufigerer Hitzephasen plädiert Muchitsch für flexiblere Jahresarbeitszeitmodelle. Konkret solle an Hitzetagen beziehungsweise im Sommer weniger gearbeitet werden, während in kühleren Jahreszeiten und an normalen Arbeitstagen entsprechend mehr geleistet werden könnte. „Die Arbeit gleicht sich über das ganze Jahr aus, und die Menschen können länger gesund bleiben“, so der SPÖ-Arbeitnehmervertreter.

Einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Hitzefrei existiert für Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter bislang nicht. Eine Sonderregelung ermöglicht es jedoch, den Arbeitsbetrieb ab einer Temperatur von 32,5 Grad zu unterbrechen. Die Entscheidung darüber liegt beim jeweiligen Arbeitgeber. Für die ausgefallenen Arbeitsstunden erhalten die Beschäftigten keinen regulären Lohn, sondern eine Entschädigung in Höhe von 60 Prozent des üblichen Stundensatzes – finanziert durch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK).

Aus Sicht der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) wird von dieser Sonderregelung in der Praxis jedoch nach wie vor viel zu selten Gebrauch gemacht. Insgesamt sei die Regelung im vergangenen Jahr bei etwa jedem vierten Bauarbeiter zumindest einmal zur Anwendung gekommen, erklärte GBH-Chef und Nationalratsabgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ) in einem Interview mit ORF.at. Er fordert einen häufigeren Einsatz der Regelung – und vor allem so, dass die Arbeit in der heißesten Tagesphase nach sieben oder acht Stunden beendet werden kann.

Laut Muchitsch werde an Hitzetagen oft noch um 14.00 oder 15.00 Uhr weitergearbeitet, ohne dass ein Baustopp angeordnet werde. Darüber hinaus verlangt die Gewerkschaft eine gesetzlich verbindliche Hitzefrei-Regelung, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 30 Grad verpflichtend von der Arbeit freistellt.

Verstöße & Schutzmaßnahmen

Für jene Fälle, in denen trotz Hitze weitergearbeitet wird, soll die seit Jahresbeginn geltende Hitzeschutzverordnung gewährleisten, dass die Beschäftigten so gut wie möglich vor den Folgen hoher Temperaturen geschützt werden. Die Verordnung verpflichtet Arbeitgeber dazu, die Gefährdungslage im Freien zu bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen festzulegen. Sobald GeoSphere Austria eine Hitzewarnung der Stufe 2 ausgibt – also bei einer gefühlten Temperatur von über 30 Grad – müssen die betrieblich festgelegten Maßnahmen verpflichtend umgesetzt werden.

Gegenüber ORF.at betonte die Wirtschaftskammer (WKO), dass ein wirksamer Umgang mit Hitze in der Praxis „vor allem durch organisatorische Anpassungen, technische Maßnahmen wie Beschattung, Lüftung oder Kühlung sowie durch flexible Arbeitsgestaltung“ erfolge. Freiwillige Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene funktionierten laut WKO „sehr gut“: „Zum Beispiel können Unternehmen und Beschäftigte gemeinsam längere Pausen vereinbaren und dafür die Lage der Arbeitszeit verändern.“

Die Halbjahresbilanz des Sozialministeriums zur Hitzeschutzverordnung zeichnet jedoch ein ernüchterndes Bild: Bei mehr als 700 Kontrollen wurden 491 Verstöße festgestellt. Am häufigsten fehlte eine vorgeschriebene Gefahrenevaluierung, gefolgt von mangelnder Einsehbarkeit der festgelegten Schutzmaßnahmen. Bei Verstößen gegen die Hitzeschutzverordnung können vom Arbeitsinspektorat Verwaltungsstrafen zwischen 166 Euro und 8.324 Euro verhängt werden, im Wiederholungsfall bis zu 16.659 Euro pro Verstoß. Muchitsch zieht daraus den Schluss, dass die Hitzeverordnung „noch nicht ausreichend umgesetzt“ sei.

Einer der größten Baukonzerne Österreichs, die STRABAG, teilte der APA mit, ein umfangreiches Maßnahmenpaket gegen Hitzebelastung bereitzustellen. Dazu zählen unter anderem Kühltücher, Sonnenschutz und ausreichend Getränke für die Belegschaft sowie organisatorische Vorkehrungen wie versetzte Pausenzeiten und in kühlere Tagesstunden verlegte Arbeitszeiten. Beim Bauunternehmen Porr werden als Schutzmaßnahmen unter anderem „Beschattung, gekühlte Pausenbereiche, Kühlung von Krankabinen/Fahrerkabinen, Trinkwasser, Arbeitszeitverlagerung, Job Rotation, UV-Schutzkleidung, Sonnenbrillen und Sonnenschutzcreme“ angeführt. Zusätzlich stellt das Unternehmen seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Kühlschweißbänder sowie Nackenschutz zur Verfügung.

In Italien haben mehrere Regionen als Reaktion auf die Hitzebelastung zusätzliche Schutzmaßnahmen für Beschäftigte im Freien angekündigt. In zahlreichen Gebieten gilt ein Arbeitsverbot für körperlich anstrengende Tätigkeiten in der Mittagshitze zwischen 12.30 und 16.00 Uhr. Grundlage dafür sind regionale Verordnungen, die im Zuge der anhaltenden Hitzewelle erlassen wurden.

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KO KOSMO-Redaktion
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