In Wien-Favoriten endete der Vergewaltigungsprozess gegen einen 16-jährigen syrischen Jugendlichen unerwartet mit einem Freispruch. Der Jugendliche stand im Verdacht, eine damals 12-jährige Schülerin im Jänner oder Februar 2023 in einem Parkhaus missbraucht zu haben.
Trotz bestehender Widersprüche in seinen Aussagen wurde der Fall nach einer dreistündigen Verhandlung zugunsten des Angeklagten entschieden.
„Ich hatte noch nie Geschlechtsverkehr“
Der 16-jährige Angeklagte erklärte vor Gericht, er habe noch nie Geschlechtsverkehr gehabt, obwohl auf seinem Mobiltelefon Videos gefunden wurden, die anderes vermuten ließen. Opfervertreter Sascha Flatz zeigte sich sprachlos über die Erklärungen des Jugendlichen.
Der Angeklagte behauptete, das Mädchen zwar gekannt, aber nie nach der ersten Begegnung wieder getroffen zu haben: „Ich war am Trainieren und sie hat nach meinen Snap (Anm: Snapchat-Name) gefragt. Dann hab ich ihr gegeben und wir haben kurz geschrieben. Paar Tage später waren wir spazieren und mir wurde ein Video gezeigt in der Gruppe von Motorikpark, bei der man sie sieht, wie sie schlechte Sachen macht. Danach habe ich sie gelöscht.“ Die behauptete Vergewaltigung im Parkhaus wies er als Verwechslung zurück.
Verteidigungsstrategie und Urteil
Der 16-Jährige bestritt zudem jegliche Beteiligung an fraglichen Instagram-Chats, die von seinem Account stammen und das Opfer zu unerwünschten Handlungen gedrängt haben. Er behauptete, sein Account könnte gehackt worden sein. Ein Zeuge im gleichen Alter, der den Angeklagten aus einem Kampfsportclub kennt, geriet ebenfalls in den Fokus, als er seine ursprünglichen belastenden Aussagen bei der Polizei vor Gericht relativierte. Angeblich hatte ihn der Angeklagte unter Druck gesetzt: „Du musst für mich lügen, sonst bin ich gef*ckt.“
Umstrittener Freispruch
Der Verteidiger verlangte letztlich einen Freispruch, dem das Gericht folgte. Die Richterin erklärte: „Selbst wenn es zu einer sexuellen Handlung gekommen sei, konnte keine Gewalt festgestellt werden und es gibt keine Hinweise darauf, dass es nicht freiwillig geschehen sei.“ Angesichts der Zweifel wurde der Angeklagte freigesprochen, wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Opferanwalt Sascha Flatz kritisierte die Entscheidung scharf und forderte eine „abschreckende Strafe“. um weitere mögliche Opfer zu verhindern: „Wie viele Opfer muss es noch geben?“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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