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URTEIL

15 Monate bedingte Haft für Hitlergruß in Bleiburg

bleiburg
(Foto: zVg.)

Bei der Gedenkfeier für die kroatischen Kriegsopfer in Bleiburg hat ein 51-Jähriger den Hitlergruß gezeigt. Nun wurde er am Landesgericht Klagenfurt wegen Wiederbetätigung verurteilt.

Ein Kroate aus der Gespanschaft Vukovar und Syrmien wurde am Dienstag am Landesgerichtshof Klagenfurt wegen Wiederbetätigung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten bedingt verurteilt. Er hatte bei der Gedenkfeier für kroatische Kriegsopfer in Bleiburg den Hitlergruß gezeigt.

Der Mann war einer der sechs kroatischen Staatsbürger, die sich nun vor dem österreichischen Gesetz verantworten müssen. Beim ersten Urteil, im Zusammenhang mit dem diesjährigen Kroaten-Treffen in Bleiburg, hatte sich der Angeklagte schuldig bekannt.

Von Freunden überredet

„Es tut mir leid. Ich fühle mich schuldig, ich habe an diesem Tag zu viel Alkohol konsumiert. In Bleiburg sind mein Großvater, mein Cousin und mein Onkel ermordet worden“, sagte der Angeklagte. Des Weiteren fügte er hinzu, dass er von Freunden überredet wurde, überhaupt nach Österreich zu fahren.

Beim Anblick einer kroatischen Fahne mit dem Symbol der kroatischen Streitkräfte ließ er sich dazu verleiten, die rechte Hand zu erheben und den Ustascha-Gruß zu rufen, erklärte der 51-Jährige. Der Alkoholtest nach seiner Festnahme ergab einen Blutalkoholgehalt von 1,2 Promille, berichtet „ORF“.

Öffentliche Veranstalung erschwert Tat

Die Erklärungen des Angeklagten wertete die Staatsanwältin Ines Küttler als „Schutzbehauptung“. Da der Mann extra nach Bleiburg gefahren sei, um dem „Bleiburger Massakers“ zu gedenken, wo zahlreiche Ustascha-Soldaten erschossen wurden. Die Richterin Michaela Sanin erklärte, mildernd bei der Strafbemessung seien die Unbescholtenheit und das reumütige Geständnis des Angeklagten gewesen. Es wurde auch berücksichtigt, dass der Angeklagte unter Alkoholeinfluss war. Erschwert wird die Tat jedoch durch die Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung. Der Wahrspruch der Geschworenen ist einstimmig ausgefallen, der Angeklagte akzeptierte das Urteil. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.