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Terrorverdacht

19-Jähriger löste in Kroatien Ausnahmezustand aus – Anklage erhoben

19-Jähriger löste in Kroatien Ausnahmezustand aus – Anklage erhoben
Foto: iStock
2 Min. Lesezeit |

Hunderte Bombendrohungen, evakuierte Schulen, verängstigte Kinder – jetzt steht ein 19-Jähriger vor Gericht.

Wegen des Verdachts auf Terrorismus hat die kroatische Antikorruptions- und Organisierte-Kriminalitäts-Ermittlungsbehörde USKOK (Sonderstaatsanwaltschaft) Anklage gegen einen 19-jährigen Kroaten erhoben. Der junge Mann soll zwischen dem 24. und 29. April von Ploče aus gefälschte Bombendrohungen per E-Mail an Schulen und Kindergärten in mehreren Städten verschickt haben. In den Nachrichten wurde behauptet, in den Einrichtungen seien Sprengsätze deponiert worden.

Betroffen waren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen in Zagreb, Zadar, Opuzen, Split und Ploče. In der Folge wurden zahlreiche Schulen und Kindergärten evakuiert, während Spezialkräfte der Polizei die Gebäude auf Sprengstoff untersuchten. Der Unterricht sowie die Kinderbetreuung mussten in dieser Zeit ausgesetzt werden.

Anklage in Split

Obwohl sich sämtliche Drohungen als haltlos erwiesen, hinterließen sie bei Kindern, Eltern, Lehrkräften und dem Personal der betroffenen Einrichtungen tiefe Verunsicherung. Den Ermittlungen zufolge versandte der Beschuldigte die Droh-Mails über ein Mobiltelefon und verwendete dabei ein Nutzerkonto, das auf den Namen einer fremden Person angelegt worden war. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in der Bevölkerung gezielt Angst und Panik geschürt zu haben.

Die Anklage wurde beim Gespanschaftsgericht (Regionalgericht) Split eingebracht. Ende April und Anfang Mai registrierten die kroatischen Behörden mehr als 500 falsche Bombendrohungen, die das Land in einen Ausnahmezustand versetzten. Schulen, Kindergärten, staatliche Einrichtungen, Medien und weitere Institutionen erhielten Droh-Mails.

Massive Folgekosten

Jede einzelne Meldung musste behördlich überprüft werden, was bedeutete: Gebäude wurden geräumt, Polizeikräfte mobilisiert, Kinder von ihren Eltern abgeholt und Lehrkräfte unter erheblichen Druck gesetzt. Auch wenn in keinem Fall tatsächlich ein Sprengkörper gefunden wurde, werden derartige Drohungen rechtlich keineswegs als bloße Streiche eingestuft. Sie binden erhebliche Polizeiressourcen, verursachen beträchtliche Kosten und verbreiten Angst in der gesamten Bevölkerung.

Der Fall wird juristisch als besonders schwerwiegend bewertet.

Für den Angeklagten gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.

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KO KOSMO-Redaktion
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