Paketsteuer, EU-Zoll, Handling Fee – wer online shoppt, zahlt bald deutlich mehr. Und das auf mehreren Ebenen gleichzeitig.
Trotz massiver Kritik im Vorfeld hat die österreichische Bundesregierung die sogenannte Paketsteuer auf den Weg gebracht. Ab dem 1. Oktober tritt die Abgabe in Kraft – als Gegenfinanzierung für die Mehrwertsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel. Das Finanzministerium unter SPÖ-Minister Markus Marterbauer rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 280 Millionen Euro.
Grundsätzlich richtet sich die Steuer an Online-Händler mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro. Der Handelsverband weist jedoch darauf hin, dass auch rund 4.000 kleinere österreichische Anbieter, die ihre Waren über das Internet verkaufen, von der Regelung erfasst werden.
Höhere Kosten
Beim näheren Hinsehen zeigt sich allerdings, dass die kommunizierte Abgabe von zwei Euro nicht dem tatsächlichen Betrag entspricht. Wie die „Krone“ berichtet, handelt es sich dabei um einen Nettobetrag – nach Aufschlag der 20-prozentigen Umsatzsteuer ergibt sich für Versanddienstleister eine Belastung von 2,40 Euro pro Paket. Die eigentliche Brisanz liegt jedoch in der Frage der Weitergabe: Sollten die Händler die Steuer an ihre Kundinnen und Kunden überwälzen, würde der finanzielle Vorteil aus der Mehrwertsteuersenkung auf Lebensmittel für viele Haushalte faktisch zunichte gemacht.
Zusätzlich zur nationalen Paketsteuer kommen auf Konsumentinnen und Konsumenten, die bei Anbietern außerhalb der EU – etwa Temu, Shein oder Amazon – bestellen, weitere Kosten zu. Alle Sendungen unterliegen mit einem Warenwert unter 150 Euro einem neuen EU-Zoll in Höhe von drei Euro.
Neuer EU-Zoll
Dieser Betrag fällt jedoch nicht pauschal pro Paket an, sondern wird je nach Warenkategorie – der sogenannten Zollposition (Klassifizierung der Ware nach internationalem Zollrecht) – separat berechnet. Wer ein Paket mit einer Seidenbluse und zwei Wollblusen ordert, hat es mit zwei unterschiedlichen Zollkategorien zu tun – für die Seidenbluse und für die Wollblusen wird jeweils ein eigener Zollbetrag von drei Euro fällig.
Ab dem 1. November könnte darüber hinaus eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr – im Fachjargon „Handling Fee“ – erhoben werden.