Ein Säugling kämpft um sein Leben – im Gerichtssaal streitet sein Vater alles ab. Jetzt fiel das Urteil.
Dass das kleine Mädchen heute keine erkennbaren Folgeschäden davongetragen hat, grenzt angesichts der Umstände fast an ein Wunder. Denn der Vater hatte das damals erst zwei Monate alte Kind heftig geschüttelt – mit potenziell tödlichen Folgen. Vor dem Wiener Landesgericht behauptete der 33-Jährige auch am zweiten Prozesstag, die Kleine sei vom Wickeltisch gefallen.
Das Mädchen war seinerzeit mit schwersten Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert worden, musste notoperiert werden und rang um ihr Leben. Die Diagnose lautete: Schütteltrauma.
Gewalt von Anfang an
Zur Welt gekommen war das Baby am 29. März 2025 – in ein familiäres Umfeld, das von Beginn an von Gewalt geprägt war. Die Mutter hatte den siebenfach vorbestraften Deutschen kennengelernt, während er noch eine Haftstrafe verbüßte. Schon kurz nach seiner Entlassung soll er ihr gegenüber handgreiflich geworden sein – auch während ihrer Schwangerschaft. „Er hat eine sehr kurze Zündschnur“, schilderte die gelernte Krankenpflegerin am ersten Verhandlungstag.
Als die Gewalt schließlich auch das neugeborene Kind traf, soll die Mutter laut Anklage tatenlos geblieben sein. Aus diesem Grund steht sie ebenfalls vor Gericht – angeklagt wegen Beitrags zum versuchten Mord durch Unterlassung. Medizinerinnen beschrieben im Zeugenstand ein erschreckendes Bild: Serienrippenbrüche verschiedenen Alters, Blutungen im Gehirn und in der Netzhaut sowie eine lebensbedrohliche Hirnschwellung – Verletzungen, die einen Noteingriff unumgänglich machten.
Als Zeugin trat auch die Mutter der Angeklagten auf. Gemeinsam mit ihrem Mann hat sie die Obsorge für ihre Enkelin beantragt, die derzeit in einer Pflegefamilie lebt und sich nach Angaben der Familie erfreulicherweise gut entwickelt. Auch die Großmutter berichtete von Übergriffen des Mannes gegen ihre Tochter. Den Umgang mit dem Säugling beschrieb sie mit den Worten: „Mit dem Kind ist er umgegangen, wie mit einer Plastikpuppe.“
Urteil gesprochen
In ihrem Schlussplädoyer wandte sich die Staatsanwältin mit einer eindringlichen Frage an die Geschworenen: „Müsste man auch als Laie nicht davon ausgehen, dass ein Säugling daran sterben könnte?“ Sie verwies dabei auf das heftige Schütteln, das dem Vater zur Last gelegt wird und das das Leben des Mädchens an den Rand des Erlöschens gebracht hatte. Zugleich betonte sie, dass die Mutter als ausgebildete Krankenschwester die Gefahr besonders hätte erkennen müssen.
Die Geschworenen folgten dieser Einschätzung: Am Abend sprachen sie ihr Urteil. Die Mutter wurde wegen Beitrags zum Mordversuch durch Unterlassung zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Vater erhielt wegen versuchten Mordes an seiner Tochter eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Darüber hinaus ordnete das Gericht seine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum an – eine diagnostizierte dissoziale Persönlichkeitsstörung mit ausgeprägter Gewaltneigung mache den mehrfach Vorbestraften zu einer anhaltenden Gefahr für die Öffentlichkeit.
Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.