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Geständnis

22 Faustschläge gegen bettlägerige Mutter – Sohn vor Gericht

22 Faustschläge gegen bettlägerige Mutter – Sohn vor Gericht
(Symbolbild FOTO: iStock)
3 Min. Lesezeit |

Ein Sohn, der zur Pflegekraft wurde, steht nun als Mörder vor Gericht. Der 43-jährige Tiroler gesteht, seine bettlägerige Mutter mit bloßen Händen getötet zu haben. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.

Am Mittwoch steht ein 43-jähriger Tiroler vor dem Landesgericht Innsbruck, wo er sich in einem Mordprozess verantworten muss. Der Angeklagte bekannte sich vor dem Geschworenengericht schuldig, seine 69-jährige Mutter im Juni 2024 getötet zu haben. Nach Erkenntnissen der Ermittler würgte er die Frau zunächst und versetzte ihr anschließend mehrere Faustschläge gegen Kopf und Gesicht. Die dadurch verursachten Kopfplatzwunden führten zum Verbluten des Opfers. „Ich bin schuld, dass meine Mama tot ist“, erklärte der Beschuldigte während der Verhandlung.

Staatsanwalt Markus Grüner betonte in seinem Eröffnungsplädoyer die Eindeutigkeit des Falls: „Es ist unstrittig, dass der Angeklagte seine Mutter getötet hat.“ Er skizzierte die Lebenssituation der beiden: Die bettlägerige 69-Jährige, deren Gesundheitszustand generell schlecht war, lebte seit mehreren Jahren mit ihrem Sohn zusammen. Im Juni vergangenen Jahres habe der Angeklagte ihr dann fast zwei Dutzend Faustschläge zugefügt. „Die Verletzungen sind wirklich eindeutig“, stellte der Staatsanwalt fest und präzisierte den wahrscheinlichen Todeszeitpunkt zwischen 2:00 und 4:00 Uhr morgens.

Tathergang beschrieben

Bei seiner Befragung durch Richterin Helga Moser räumte der 43-Jährige ein, seine Mutter „erschlagen“ zu haben, beteuerte jedoch: „Es war nicht geplant.“ Der Beschuldigte schilderte den Tathergang: Zunächst habe er in einer Gaststätte Whisky konsumiert und sei nach seiner Heimkehr eingeschlafen. Nach dem Aufwachen habe er seine Mutter mit einem Messer gesehen. „Meine Mutter hat mir gegenüber geäußert, dass sie nicht mehr leben möchte“, berichtete der Angeklagte. Dies habe zu einem Streit zwischen beiden geführt.

Die verbale Auseinandersetzung eskalierte nach Angaben des Beschuldigten: „Ich wurde sauer und habe dann zugeschlagen.“ Auf die Nachfrage der Richterin, wie oft er zugeschlagen habe, konnte er keine Antwort geben. Laut Anklageschrift waren es mindestens 22 Schläge. Zusätzlich soll er auf dem Brustkorb des Opfers gekniet haben, was zum Bruch der zweiten und dritten Rippe führte, sowie die Frau mindestens 20 Sekunden lang gewürgt haben, wodurch ihr Zungenbein brach.

Der Verteidiger des 43-Jährigen stellte die Tathandlung an sich nicht in Frage. „Vieles ist unbestritten und tatsächlich ganz eindeutig“, räumte er ein. Er machte deutlich: „Mein Mandant weiß auch, dass er heute nicht als freier Mann aus dem Schwurgerichtssaal gehen wird.“ Allerdings stellte der Anwalt die rechtliche Einordnung zur Diskussion und gab zu bedenken, ob es sich tatsächlich um Mord gehandelt habe – eine Frage, die nun die Geschworenen zu beurteilen hätten.

Rechtliche Konsequenzen

Die Staatsanwaltschaft plädierte zu Prozessbeginn für eine Einweisung des Angeklagten in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Gegen diese Maßnahme will sich der Beschuldigte laut seinem Verteidiger jedoch wehren, da sie aus seiner Sicht nicht angemessen sei. Das psychiatrische Gutachten attestiert dem 43-Jährigen Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt.

Nach der Tat hatte der Beschuldigte zunächst jede Schuld von sich gewiesen. Der stellvertretende Leiter des Landeskriminalamtes Tirol, Philipp Rapold, erklärte damals gegenüber der APA, dass der Mann während seiner Vernehmung bei der Version geblieben sei, sich schlafen gelegt und seine Mutter später tot aufgefunden zu haben. Der Sohn alarmierte selbst die Rettungskräfte. Bei der Untersuchung der Verstorbenen entdeckte ein Notarzt jedoch verdächtige Verletzungen.

Der stark alkoholisierte Sohn wurde umgehend festgenommen. Die pflegebedürftige 69-Jährige hatte zuletzt in der Wohnung ihres Sohnes gelebt, der sich um sie gekümmert hatte.

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KO KOSMO-Redaktion
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