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VERURTEILT

28-Jährige terrorisiert Ex-Freund mit 36.700 WhatsApp-Nachrichten

Symbolbild (FOTO: iStockphotos)

Die junge Frau aus Loosdorf (Niederösterreich) stand kürzlich wegen Suchtgiftmittelhandel, Diebstahl, Sachbeschädigung und Stalking vor Gericht. Ihr wurde vorgeworfen, ihren Ex mit Anrufen und Nachrichten terrorisiert zu haben.

Die 28-Jährige soll laut Anklage ihrem ehemaligen Partner von Ende 2018 bis 2020 ständig mit Anrufen und WhatsApp-Nachricht belästigt haben. Insgesamt soll sie mehr als 36.700 Messages an ihren Ex geschickt haben. „Ja, es war Terror. Das sehe ich jetzt ein“, so die Loosdorferin vor dem Landesgericht St. Pölten.

Borderline-Syndrom
Erklärt hat sie ihre Tat damit, dass sie ihr ehemaliger Partner „verarscht“ habe. Mangelnde Aufmerksamkeit und Zurückweisung führten schlussendlich dazu, dass sie ihn mit Nachrichten und Anrufen terrorisierte und sein Auto beschädigte. Der Anwalt und Sachwalter der arbeitslosen 28-Jährigen erklärte vor Gericht, dass seine Mandantin unter dem Borderline-Syndrom leide und deshalb so reagierte.

Drogen an Jugendliche „verschenkt“
Der Telefonterror war jedoch nicht Hauptteil der Verhandlung. Vielmehr ging es um den Vorwurf, dass die Angeklagte einigen Jugendlichen aus der Gemeinde Cannabis, Speed und andere Amphetamine verkauft und mit ihnen konsumiert haben soll.

„Ich habe es ihnen geschenkt. Ich bin so blöd. Verkauft hab‘ ich nichts“, leugnete die Angeklagte den Verkauf von Suchtmitteln. Der Richter warf ihr jedoch vor, 6.000 Euro mit Drogen verdient zu haben. Der Sachwalter und Verteidiger erklärte, dass die Frau 120 Euro wöchentlich von ihm erhalte, weshalb sie kein Geld für eine große Menge an Suchtmitteln haben könnte.

Die Zeugen bestätigten jedoch, dass die Loosdorferin Drogen verkauft haben soll. Lediglich ein Jugendlicher entlastet sie: „Sie hat mir die Drogen immer gratis gegeben“.

Bedingte Freiheitsstrafe und Kontaktverbot
Schlussendlich wurde die 28-Jährige zu einer 18-monatigen bedingten Freiheitsstrafe auf drei Jahre Probezeit verurteilt. Ferner muss sie zu Suchtberatung und Bewährungshilfe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Ex-Freund erhielt 450 Euro Schadensersatz für die Schäden am Auto. Außerdem wurde ein Kontaktverbot gegen die Angeklagte ausgesprochen.