36 Jahre Betriebszugehörigkeit, eine zugesagte Pension – und plötzlich weiß niemand mehr etwas davon. Ein Kärntner kämpfte um sein Recht.
Nach 36 Jahren im selben Unternehmen blickte ein Kärntner dem Ruhestand mit Zuversicht entgegen – nicht zuletzt deshalb, weil ihm eine Betriebspension als zusätzliche finanzielle Absicherung zugesagt worden war. Doch ein Eigentümerwechsel veränderte alles: Im neuen Betrieb wollte plötzlich niemand mehr etwas von der alten Pensionsordnung wissen. Der Mann wandte sich schließlich an die Arbeiterkammer Kärnten, die seinen Fall vor Gericht brachte und eine Einigung mit dem Arbeitgeber erzielte.
AK-Präsident Günther Goac appelliert in diesem Zusammenhang: „Vereinbarungen über Firmenpensionen, Prämien oder sonstige Zusatzleistungen sollten unbedingt dauerhaft aufbewahrt werden!“
Vergessene Zusagen
Seit 1986 war der Kärntner in dem Unternehmen tätig, das ihm auf Grundlage einer bestehenden Pensionsordnung eine betriebliche Zusatzpension in Aussicht gestellt hatte. Als das Unternehmen den Eigentümer wechselte, gingen mit den neuen Strukturen offenbar auch die entsprechenden Unterlagen verloren. Als der Mann 2022 schließlich in den Ruhestand trat, folgte die unangenehme Überraschung: Trotz mehrfacher Nachfragen blieb eine Reaktion des Arbeitgebers aus.
Der Pensionist wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer Kärnten. AK-Jurist Fabio Del Frate erklärt dazu: „Gerade bei langjährigen Dienstverhältnissen und nach Betriebsübernahmen geraten bestehende Regelungen oder Zusagen leicht in Vergessenheit. Für die Betroffenen geht es dabei oft um sehr viel Geld.“
Erfolgreicher Vergleich
Del Frate brachte die Ansprüche des Mannes gerichtlich zur Geltung. Nach zwei Verhandlungsterminen zeigte sich das Unternehmen kompromissbereit, das Verfahren endete mit einem außergerichtlichen Vergleich: Der Pensionist erhält nun 162.000 Euro brutto an Firmenpension ausbezahlt.
„Zum Glück hatte der Mann die alte Pensionsordnung aufbewahrt und konnte so seinen Anspruch nachweisen“, so der Arbeitsrechtsexperte.