36 Jahre Betriebstreue, dann ein Eigentümerwechsel – und plötzlich wollte niemand mehr von der zugesicherten Pension wissen.
Ein Eigentümerwechsel im Unternehmen wurde einem Kärntner Arbeitnehmer beim Eintritt in den Ruhestand zum Verhängnis: Der Betrieb verweigerte die Auszahlung einer zugesicherten Betriebspension. Erst durch das Eingreifen der Arbeiterkammer konnte der Mann schließlich 85.000 Euro netto als zusätzliche Altersvorsorge erhalten.
Dass der Kärntner die alte Pensionsordnung aufbewahrt hatte, erwies sich als entscheidend – nur so ließ sich der Anspruch, wie die AK festhielt, „zum Glück“ überhaupt belegen. Hätte er die monatliche Pension von 900 Euro regulär bezogen, wären ihm – berechnet anhand der von der Statistik Austria ausgewiesenen durchschnittlichen Lebenserwartung von 79 Jahren und rund fünf Monaten – insgesamt rund 134.000 Euro netto zugutegekommen.
Vergessene Pensionsordnung
36 Jahre lang war der Mann in einem Unternehmen der Chemieindustrie beschäftigt, bevor er 2022 in den Ruhestand trat. Sein letztes Nettogehalt hatte rund 2.700 Euro betragen. Ab dem 67. Lebensjahr hätte ihm die Betriebspension eine monatliche Aufstockung von etwa 900 Euro eingebracht. Nach dem Eigentümerwechsel wollte jedoch niemand im Betrieb mehr etwas von der früheren Pensionsordnung wissen, wie die Arbeiterkammer Kärnten schilderte.
Die Arbeiterkammer Kärnten zog daraufhin vor Gericht. „Gerade bei langjährigen Dienstverhältnissen und nach Betriebsübernahmen geraten bestehende Regelungen oder Zusagen leicht in Vergessenheit“, erklärte AK-Jurist Fabio Del Frate: „Für die Betroffenen geht es dabei oft um sehr viel Geld.“ Die Unterlagen zur Pensionsvereinbarung waren in dem Unternehmen offenbar nicht mehr auffindbar.
Einigung vor Gericht
Vor Gericht einigte man sich schließlich auf einen Vergleich, wie Del Frate mitteilte. Der Pensionist erhielt 162.000 Euro brutto an Firmenpension ausbezahlt, was einem Nettobetrag von rund 85.000 Euro entspricht.