Eine 17-Jährige wird in einem Park vergewaltigt. Nun fiel das Urteil gegen einen der Angeklagten – der zweite wird weiterhin gesucht.
Am Landesgericht Klagenfurt ist ein 22-jähriger Kärntner wegen der Vergewaltigung einer damals 17-jährigen Schülerin zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein zweiter Angeklagter hat sich während des laufenden Verfahrens abgesetzt und wird per Haftbefehl gesucht.
Die damals 17-Jährige war im Sommer 2025 mit Freunden in Klagenfurt unterwegs, als sie einen Mann kennenlernte, der zu diesem Zeitpunkt als Türsteher in einem Lokal arbeitete. Später kam dessen Freund hinzu, ehe die drei gemeinsam in einen nahe gelegenen Park gingen. Dort kam es nach Überzeugung des Gerichts zur Vergewaltigung.
Urteil & Flucht
Im Verfahren schilderte Staatsanwältin Veronika Holub die Angaben der Jugendlichen: „Sie hat den Kopf weggedreht, hat versucht, auf den Knien wegzukriechen.“ Der zweite Angeklagte, ein 22-jähriger russischer Staatsbürger, hat sich mittlerweile abgesetzt.
Richter Gernot Kugi erklärte über den flüchtigen Angeklagten: „Er wird nun per internationalem Haftbefehl gesucht.“ Der Verteidiger des verurteilten 22-Jährigen meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.
Trauma des Opfers
Ein psychiatrisches Gutachten stellte bei der jungen Frau eine posttraumatische Belastungsstörung fest. Sachverständiger Franz Schautzer erklärte vor Gericht, sie leide weiterhin an Erinnerungen an die Tat und an Albträumen. Die psychischen Folgen wurden als schwere Körperverletzung eingestuft, wodurch sich der mögliche Strafrahmen auf fünf bis 15 Jahre erhöhte.