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Neue Regeln

Sprit, E-Mopeds, Einkaufen: Das ändert sich ab Oktober

Sprit, E-Mopeds, Einkaufen: Das ändert sich ab Oktober
(Symbolbild FOTO: iStock)
3 Min. Lesezeit |

Österreich dreht ab Oktober an mehreren Stellschrauben – für Autofahrer, Händler und Studierende ändert sich einiges.

Mit Oktober treten in Österreich mehrere neue Regelungen und Änderungen in Kraft, die unter anderem Autofahrer, Nutzer von E-Mopeds, Konsumenten sowie Studierende betreffen.

Im Oktober und November soll eine verschärfte Spritpreisbremse die Belastung an der Zapfsäule senken. Vorgesehen ist eine Entlastung von insgesamt rund 12,2 Cent pro Liter. Dafür soll die Mineralölsteuer um 6,7 Cent pro Liter gesenkt und die Marge der Mineralölwirtschaft um 3,5 Cent begrenzt werden. Durch den niedrigeren Preis reduziert sich zusätzlich die Mehrwertsteuerbelastung um rund zwei Cent pro Liter.

Bei einer Tankfüllung von 50 Litern entspricht die angekündigte Entlastung rechnerisch rund 6,10 Euro. Die Regelung ist zunächst für Oktober und November vorgesehen. Eine Verlängerung ist per Verordnung möglich, darüber soll später entschieden werden.

Strengere E-Moped-Regeln

Für sogenannte E-Mopeds der Fahrzeugklasse L1e-B gelten ab 1. Oktober 2026 deutlich strengere Regeln. Die bisher teilweise wie Fahrräder behandelten Fahrzeuge werden künftig als Kraftfahrzeuge eingestuft. Damit werden unter anderem Zulassung, Kennzeichen, Kfz-Haftpflichtversicherung, regelmäßiges „Pickerl“, Führerschein und Helm verpflichtend. Radwege und andere Radfahranlagen dürfen mit diesen E-Mopeds nicht mehr benutzt werden.

Der ÖAMTC warnt vor erheblichen Problemen für Besitzer bereits vorhandener Fahrzeuge. Der Mobilitätsclub geht österreichweit von mindestens 20.000 privaten Nutzern aus, deren E-Mopeds durch die neuen Vorgaben praktisch wertlos werden könnten. Hintergrund ist, dass in vielen Fällen die notwendigen Fahrzeugpapiere fehlen und eine nachträgliche Zulassung schwierig sein kann.

Handel und Bildung

Auch beim Bezahlen gibt es ab 1. Oktober eine Neuerung. Unternehmen können Registrierkassenbelege künftig einfacher digital bereitstellen – etwa per E-Mail oder App sowie über eine Anzeige oder einen QR-Code direkt an der Kassa. Eine Pflicht, ausschließlich digitale Belege auszustellen, gibt es jedoch nicht. Kundinnen und Kunden behalten ausdrücklich das Recht, einen Papierbeleg zu verlangen.

Auch bei der Ausbildung künftiger Lehrerinnen und Lehrer gibt es eine Änderung. Das Bachelorstudium für das Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung wird ab dem Studienjahr 2026/27 von acht auf sechs Semester beziehungsweise von 240 auf 180 ECTS verkürzt. Das anschließende Masterstudium bleibt vier Semester lang. Gleichzeitig sollen Themen wie der professionelle Umgang mit Künstlicher Intelligenz, Sprach- und Krisenkompetenz sowie Diversität und Inklusion stärker in der Ausbildung verankert werden.

Ab dem 10. Oktober 2026 gelten EU-weit neue Grenzwerte für PFHxA, seine Salze und PFHxA-verwandte Stoffe. Betroffen sind unter anderem Bekleidung und Accessoires, Schuhe, bestimmte Materialien mit Lebensmittelkontakt, Verbrauchermischungen und Kosmetika. Die EU will damit den Einsatz dieser besonders langlebigen PFAS-Verbindungen reduzieren und Belastungen für Umwelt und Gesundheit begrenzen.

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KO KOSMO-Redaktion
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