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Betrug

88-Jährige starb in der Ukraine – Familie kassierte in Österreich weiter ab

88-Jährige starb in der Ukraine – Familie kassierte in Österreich weiter ab
FOTO: iStock/Spitzt-Foto
2 Min. Lesezeit |

Eine Routinekontrolle bringt ein doppeltes Täuschungsmanöver ans Licht – und eine Spur, die bis in die Ukraine führt.

Im Raum Purkersdorf ist ein mutmaßlicher Sozialleistungsbetrug rund um das Pflegegeld einer verstorbenen 88-jährigen Ukrainerin ans Licht gekommen. Der Schaden, der durch die unrechtmäßig weitergelaufenen Zahlungen entstanden sein soll, wird auf rund 10.700 Euro geschätzt.

Den Ausgangspunkt der Ermittlungen bildete eine routinemäßige Überprüfung nach dem Meldegesetz. Ein Polizist wollte feststellen, ob die Seniorin, die infolge des Krieges aus der Ukraine nach Österreich geflüchtet war, tatsächlich an ihrer gemeldeten Adresse aufhältig ist. Die 48-jährige Schwiegertochter erklärte den Beamten gegenüber, die Frau sei gesundheitlich nicht in der Lage, sich zu zeigen.

Falschaussagen vor Behörden

Die Ermittlungen förderten jedoch zutage, dass die Seniorin Österreich bereits im August 2025 verlassen und in ihre Heimat zurückgekehrt war – wo sie im Dezember 2025 verstarb. Trotz ihres Ablebens flossen die Pflegegeldzahlungen weiter. In der Folge wurden Anzeigen wegen falscher Beweisaussage sowie Urkundenfälschung erstattet.

Noch im Jahr 2026 versuchten Angehörige, die Behörden über den tatsächlichen Sachverhalt hinwegzutäuschen. Vor dem Landesverwaltungsgericht behauptete die Schwiegertochter, ihre Schwiegermutter lebe noch – eine Aussage, die durch ein später als gefälscht erkanntes Schreiben gestützt worden war. Selbst im April 2026 erklärte sie gegenüber der zuständigen Bezirkshauptmannschaft, die Frau sei nach wie vor am Leben und befinde sich in der Ukraine.

Verdächtige flüchtig

Sowohl die Schwiegertochter als auch der Sohn der Verstorbenen dürften Österreich inzwischen verlassen haben, vermutlich in Richtung Ukraine. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten führt die Ermittlungen, während sich die Pensionsversicherung mit Verweis auf das laufende Verfahren zu Einzelheiten nicht äußert.

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KO KOSMO-Redaktion
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