Die Debatte um die staatlichen Zuwendungen für eine syrische Großfamilie in Wien hält an. Nun liegen detailliertere Informationen vor, die erklären, wie sich die monatliche Unterstützung von 9.000 Euro zusammensetzt.
Laut dem Nachrichtenmagazin „profil“ existieren in der Bundeshauptstadt insgesamt vier Familien mit elf Kindern, die Sozialhilfe in unterschiedlicher Höhe beziehen oder ihr Einkommen damit ergänzen. Die Statistik zeigt zudem, dass 234 Wiener Familien mehr als sieben Kinder haben. Bemerkenswert ist, dass von den über 20.000 Sozialhilfe-Haushalten in Wien 57 Prozent lediglich ein oder zwei Kinder haben.
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Wie „profil“ berichtet, wohnt die betreffende Familie auf weniger als 100 Quadratmetern, was etwa sieben Quadratmeter pro Familienmitglied entspricht. Der Familienvater, der nach seiner Flucht aus Syrien bereits erwerbstätig war, ist momentan arbeitslos und erhält rund 900 Euro Arbeitslosengeld.
Finanzielle Unterstützung
Die finanzielle Unterstützung für die Familie setzt sich nach Angaben von „profil“ folgendermaßen zusammen: Die Eltern erhalten 1.700 Euro Sozialhilfe (Paarsatz), für jedes der elf Kinder werden zusätzlich 326 Euro gewährt, insgesamt etwa 3.600 Euro. Von diesem Betrag wird das Arbeitslosengeld abgezogen. Hinzu kommen etwa 3.000 Euro Familienbeihilfe für die elf Kinder sowie ein Mietzuschuss von 1.600 Euro, da die Wohnung nach Einschätzung der Stadt als überbelegt gilt.
Die Stadt Wien nutzt dabei einen gesetzlichen Spielraum: Die Bundesländer dürfen die Sozialhilfe um bis zu 30 Prozent erhöhen, um auf „besondere regionale Bedürfnisse“ zu reagieren – in Wien betrifft dies vor allem die hohen Mietkosten. Auch andere Bundesländer wie Salzburg und Vorarlberg setzen ähnliche Regelungen ein, allerdings für andere Zwecke wie etwa die Kinderbetreuung.
Politische Reaktion
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Bundesministerin Korinna Schumann äußerte gegenüber „Heute“: „Ich habe vollstes Verständnis, dass solche Fälle bei vielen Menschen Unmut und Ärger hervorrufen. Klar ist: Wer arbeitet, muss immer mehr haben als jemand, der ausschließlich Sozialleistungen bezieht.“