Suchtexperten kritisieren das hohe Abhängigkeitspotenzial von Sportwetten, die vor allem während bedeutender Sportveranstaltungen wie der diesjährigen EM Aufmerksamkeit erregen.

Teilerfolg vor Gericht
Ein erschreckendes Beispiel bietet der Fall eines Mannes, der in nur 13 Monaten nahezu 900.000 Euro durch Sportwetten verlor, wie das „Ö1 Mittagsjournal“ am Mittwoch berichtete. Dank der juristischen Bemühungen seines Anwalts konnte er bereits die Hälfte dieser Summe zurückerlangen und strebt nun an, auch den verbleibenden Betrag vom Online-Sportwettenanbieter einzuklagen.
Ein Abstieg in die Suchtspirale
Die Leidensgeschichte begann, als der Mann, der aus Datenschutzgründen anonym bleiben möchte, eine Glückssträhne mit hohen Gewinnen erlebte, erläuterte sein Salzburger Anwalt Johannes Koman gegenüber dem ORF. Auch als die Gewinne in Verluste umschlugen, setzte der Mandant, getrieben von dem Glauben an ein erneutes Umschwingen des Glücks, seine Spieleinsätze unvermindert fort. Das benötigte Geld hierfür bekam er von seinem sozialen Umfeld.
Hohe Einsätze
Im Detail setzte der Mann bei manchen Wetten mehr als 100.000 Euro ein, eine Summe, die das Salzburger Wettgesetz bei stationärer Platzierung auf 500 Euro pro Wette limitiert. Doch diese Regel findet auf Online-Sportwetten, vor allem jene von ausländischen Anbietern, keine Anwendung.
Sein Anwalt brachte im Jahr 2020 eine Klage gegen Hillside Sports ENC mit Hauptsitz in Malta ein, eine der größten globalen Plattformen für Online-Sportwetten, zu der auch Bet365 zählt. Vor Gericht machte Koman die Spielsucht seines Mandanten geltend, die er als rechtlich anerkannte partielle Geschäftsunfähigkeit darlegte. Dieser Zustand bedeutete, dass sein Mandant, während er die umstrittenen Wetten mit enormen Beträgen tätigte, juristisch als nur bedingt geschäftsfähig angesehen wurde.
Wettanbieter wollte nicht alles zahlen
Das Oberlandesgericht Linz folgte dieser Argumentation und verurteilte Hillside zur Zahlung von über 500.000 Euro, zuzüglich der Verfahrenskosten und Verzugszinsen. Ein Versuch Hillsides, den Obersten Gerichtshof anzurufen, scheiterte, da eine außerordentliche Revision für nicht zulässig erklärt wurde. Obwohl Hillside zunächst nicht zahlte und lediglich einen Vergleich von 100.000 Euro anbot, führte erst die mediale Berichterstattung dazu, dass die Zahlung erfolgte. Nach Aussage des Anwalts fehlen allerdings noch etwa 80.000 Euro an Verzugszinsen.
Die rechtliche Debatte um Sportwetten in Österreich
Koman hat mittlerweile den Versuch unternommen, den verbliebenen Teil des durch Wetten verlorenen Geldes einzuklagen, ungefähr 400.000 Euro. Er weist darauf hin, dass Sportwetten in Österreich im Gegensatz zu anderen EU-Ländern als Geschicklichkeitsspiele und nicht als Glücksspiele klassifiziert werden, weshalb sie weniger streng reguliert sind.
Er betont zudem das erschütternde Bild seiner Klienten, die häufig ihre gesamte Existenz durch Sportwetten ruinieren. Ein stärker reguliertes System zum Schutz der Spieler sei dringend notwendig: „Irgendwie gehört dem ein Riegel vorgeschoben, dass man, bedingt durch eine Spielsucht, einfach alles verlieren kann.“

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