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FPÖ tobt

FIX: EU-Obergrenze für Bargeldzahlungen – mit dieser Ausnahme

FIX: EU-Obergrenze für Bargeldzahlungen – mit dieser Ausnahme
(FOTO: iStock/yul38885 yul38885)
2 Min. Lesezeit |

In der Europäischen Union werden demnächst neue finanzielle Grenzen gesetzt: Eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro tritt in Kraft. Dieser Beschluss, der die finanzielle Obergrenze für Bareinzahlungen festlegt, wurde von den EU-Mitgliedsstaaten als Maßnahme gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung verabschiedet.

Ab dem Zeitpunkt der Einführung, die für drei Jahre nach der Verabschiedung vorgesehen ist, wird diese Regelung wirksam, jedoch mit Ausnahmen für privaten Handel, sofern die handelnden Personen nicht beruflich mit dem Verkaufsobjekt in Verbindung stehen. Zudem steht es den einzelnen Regierungen frei, noch strengere Grenzen zu setzen.

Kritische Stimmen aus Österreich

Die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) äußert massive Kritik an diesem Schritt. Harald Vilimsky, der FPÖ-Spitzenkandidat für die EU-Wahl, kritisiert: „Mit dem heutigen Beschluss in der EU für die Einführung einer Bargeldobergrenze ist der erste Schritt für eine gänzliche Bargeldabschaffung gesetzt“. Laut Vilimsky verfolgt die EU mit dieser Maßnahme nicht primär das Ziel, kriminellen Aktivitäten entgegenzuwirken, sondern vielmehr die Absicht, Bürgerinnen und Bürger ohne Unterlass zu kontrollieren und zu überwachen.

Überweisungen können leichter kontrolliert werden

Zur Intensivierung des Kampfes gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung räumt die EU den zuständigen Finanzermittlungsstellen mehr Befugnisse ein. Diese sollen zukünftig dazu befähigt werden, verdächtige Finanztransaktionen effektiver zu analysieren, aufzudecken und gegebenenfalls zu blockieren. Die Pflicht zur Überprüfung ihrer Kunden und zur Meldung von verdächtigen Aktivitäten erstreckt sich nun auch auf Händler von Luxusgütern und Anbieter von Kryptowährungen, sobald bestimmte Transaktionssummen überschritten werden. Auch professionelle Fußballclubs und deren Agenten könnten unter bestimmten Voraussetzungen in den Kreis der Überwachungspflichtigen einbezogen werden.

Anti-Geldwäsche-Behörde in Frankfurt

Zur Überwachung der Einhaltung der neuen Vorschriften gründet die EU in Frankfurt die „Anti-Money Laundering Authority“ (AMLA), die bereits im nächsten Jahr ihre Arbeit aufnehmen soll. Mit der Einrichtung dieser Behörde, für die sich Frankfurt gegen acht andere europäische Hauptstädte als Standort durchsetzte, werden die nationalen Aufsichtsinstanzen koordiniert und in ihrer Arbeit unterstützt. Diese Entwicklung folgt auf die Zustimmung des EU-Parlaments zu den neuen Regeln, die nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden müssen, bevor sie in Kraft treten können.

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KO KOSMO-Redaktion
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