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AUSZAHLUNGEN

Klimabonus 2024: Diese Bezirke bekommen mehr Geld

Klimabonus 2024: Diese Bezirke bekommen mehr Geld
FOTO: spzVg/iStock/Grafner
2 Min. Lesezeit |

Ab dem 2. September können sich die Bewohner Wiens über eine finanzielle Aufwertung freuen, denn der diesjährige Klimabonus wird ausgezahlt. Die Höhe der Auszahlungen variiert dabei je nach Bezirkslage und Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz.

Für alle Wiener beträgt der Grundbetrag des Klimabonus in diesem Jahr 145 Euro. Je nach Qualität der öffentlichen Verkehrsanbindung können jedoch Zuschläge hinzukommen, sodass es zu Differenzen zwischen den Bezirken kommen kann.

Die Mehrheit der Wienerinnen und Wiener, genau genommen in siebzehn Bezirken, erhält den Minimalbetrag von 145 Euro. Dies betrifft die Bezirke Innere Stadt, Leopoldstadt, Landstraße, Wieden, Margareten, Mariahilf, Neubau, Josefstadt, Alsergrund, Favoriten, Meidling, Penzing, Rudolfsheim-Fünfhaus, Ottakring, Hernals und Brigittenau.

Höhere Beträge in Bezirken

In sieben weiteren Bezirken fällt der Klimabonus höher aus. Die Bewohner von Simmering, Hietzing, Währing, Döbling, Floridsdorf, Donaustadt und Liesing erhalten 195 Euro. Diese Bezirke werden hinsichtlich der Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz als „gut“ bewertet und profitieren daher von einem höheren Zuschlag.

Die Staffelung und deren Logik wurden bereits häufiger kritisiert. Ein auffälliges Beispiel für die Diskrepanzen: In der Gadnergasse im 11. Bezirk erhält man 195 Euro, während nur 250 Meter entfernt in der Max-Mauermann-Gasse im benachbarten 10. Bezirk nur 145 Euro gezahlt werden – und das trotz vergleichbarer Lage und Anbindung.

Ganz allgemein erhalten Wiener in 16 Bezirken weniger als in den übrigen sieben. Dasselbe Bild zeigte sich bereits im Vorjahr. Vergleicht man die Auszahlung in Wien mit anderen Regionen Österreichs, fallen die Unterschiede noch deutlicher auf. Bewohner regionaler Zentren und umliegender Gemeinden bekommen 245 Euro, während in ländlichen Gemeinden sogar 290 Euro ausgezahlt werden. Für Kinder wird grundsätzlich die Hälfte des Betrags gewährt; mobilitätseingeschränkte Personen erhalten unabhängig von ihrem Wohnort stets 290 Euro.

Berechtigungsregelungen

Die Auszahlung des Klimabonus wird laut Klimaministerium ab dem 2. September etwa eine Woche in Anspruch nehmen. Die Auszahlung erfolgt automatisch auf das Konto; ein zusätzlicher Antrag ist nicht erforderlich. Liegen keine aktuellen Kontodaten vor, wird der Bonus in Form von Gutscheinen per Post zugestellt.

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Anspruchsberechtigung

Anspruch auf den Klimabonus haben diejenigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und im Anspruchsjahr am längsten dort gemeldet waren. Personen, die ihren Hauptwohnsitz erst im ersten Halbjahr 2024 angemeldet haben oder umgezogen sind, erhalten den Klimabonus erst im Frühjahr 2025.

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KO KOSMO-Redaktion
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