Ein Missgeschick bei den Österreichischen Lotterien könnte teuer werden. Ein Fehler in den Gewinnbedingungen des Rubbelloses „1 Jahr Weihnachten“ sorgt für Aufregung.
Weihnachtslose der Österreichischen Lotterien sind traditionell ein beliebtes Geschenk, doch ein Missgeschick könnte nun zu einem massiven finanziellen Problem für den Glücksspielanbieter werden. Wie das Nachrichtenmagazin „profil“ berichtet, betrifft das Problem das Rubbellos „1 Jahr Weihnachten“, das im Advent 2024 angeboten wurde. Dieses Los versprach zwei Hauptgewinnern monatlich 5000 Euro über ein Jahr hinweg, was insgesamt 60.000 Euro pro Gewinner ausmacht. Nun fordern fast 200 Spieler, mit wachsender Tendenz, ebenfalls diesen Hauptgewinn für sich ein.
Fehlerhafte Gewinnbedingungen
Der Ursprung des Problems liegt in der Formulierung der Gewinnbedingungen des Loses. Auf dem Los befinden sich zwei Spiele, in denen es heißt: „Finden Sie 3x den gleichen Geldbetrag pro Spiel, so haben Sie diesen Geldbetrag 1x gewonnen.“ Für den Hauptgewinn fehlt jedoch die entscheidende Formulierung „pro Spiel“. Anwalt Oliver Peschel weist darauf hin, dass genau diese fehlenden Wörter nun von den Betroffenen als Grundlage für ihre Ansprüche genutzt werden.
Klage bei Wiener Handelsgericht
Ein Losbesitzer hat bereits erfolgreich vor dem Wiener Handelsgericht geklagt. Im schlimmsten Fall könnten bis zu 270.000 Losbesitzer, die das Geldschein-Symbol dreimal auf ihrem Los haben, jeweils 60.000 Euro einfordern. Dies würde einen potenziellen Schaden von 16 Milliarden Euro für die Lotterien bedeuten, was den finanziellen Ruin des Anbieters nach sich ziehen könnte.
Reaktion der Lotterien
Die Österreichischen Lotterien sehen die Situation jedoch anders. Laut Sprecher Patrick Minar beruft man sich auf einen Irrtum. Hätte man das Los bewusst so konzipiert, hätte man eine Milliardenausschüttung geplant, was unpraktikabel gewesen wäre. Zudem sei auf der Gewinnpyramide vermerkt, dass es nur zwei Hauptgewinne gibt. Im Notfall sei man bereit, bis vor das Höchstgericht zu gehen, um die Angelegenheit zu klären.