Die EU plant einheitliche Fahrverbote bei schweren Verkehrsverstößen. Eine vorläufige Einigung soll sicherstellen, dass Sünder EU-weit belangt werden.
Eine bedeutende Neuerung in der europäischen Verkehrspolitik steht bevor: Bei schweren Verkehrsdelikten könnte künftig ein Fahrverbot in der gesamten Europäischen Union verhängt werden. Diese Entwicklung resultiert aus einer vorläufigen Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten, die darauf abzielt, dass schwere Verkehrssünder EU-weit zur Verantwortung gezogen werden, unabhängig davon, in welchem Land ihr Führerschein ausgestellt wurde.
Aktuell sind EU-Länder lediglich befugt, Fahrverbote innerhalb ihrer eigenen Grenzen durchzusetzen, wenn sie den Führerschein nicht ausgestellt haben. Die geplante Regelung sieht jedoch vor, dass der Staat, der den Führerschein ausgestellt hat, unter bestimmten Bedingungen verpflichtet wird, ein verhängtes Fahrverbot zu übernehmen und es in der gesamten EU zu vollstrecken.
EU-weite Fahrverbote
Diese neue Regelung soll vor allem bei gravierenden Verstößen wie Trunkenheit am Steuer, erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Unfällen mit Todesfolge zur Anwendung kommen. Eine Voraussetzung für die EU-weite Durchsetzung ist, dass der Mitgliedstaat, in dem das Vergehen stattfand, eine Fahrpause von mindestens drei Monaten verhängt hat und alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
Bevor die Regelung in Kraft tritt, muss die vorläufige Einigung noch formell vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten im Rat bestätigt werden.