Die Klimaaktivistin Anja Windl, in Medienkreisen als „Klima-Shakira“ bekannt, hat nun eine Vorstrafe erhalten. Wie die „Bild“ berichtet, wurde gegen die 28-jährige Deutsche ein Strafbefehl in Höhe von 5.400 Euro verhängt. Die Summe setzt sich aus 180 Tagessätzen zu je 30 Euro zusammen und resultiert aus einer Protestaktion am Flughafen Stuttgart im vergangenen August.
Die Studentin hatte während des Protests mit Bolzenschneidern den Zaun durchtrennt und sich anschließend auf einer Rollbahn festgeklebt. Zusätzlich zu diesem Fall läuft in München ein weiteres Verfahren gegen Windl wegen einer Blockadeaktion auf einer Autobahn im Jahr 2023.
Die Aktivistin, die sowohl in Deutschland als auch in Österreich durch ihre Klebeproteste Aufmerksamkeit erregte, räumt ein, dass sie Angst vor einer möglichen Inhaftierung hat. Dennoch betont sie: „Aber noch viel größer ist unsere Angst vor dem, was gerade passiert: Regierungen leisten Brandstiftung an unserer Zukunft.“ Die 28-Jährige plant, gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen, was ein neues Gerichtsverfahren in Stuttgart nach sich ziehen wird.
Finanzielle Notlage
In Österreich wurde gegen Windl bereits ein zweijähriges Aufenthaltsverbot ausgesprochen, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist. Finanziell steht die Aktivistin vor erheblichen Schwierigkeiten. Während ihre bisherigen Bußgelder durch Spendengelder beglichen werden konnten, fehlen für die aktuelle Strafzahlung von 5.400 Euro die nötigen Mittel.
Sollte sie den Betrag nicht aufbringen können, droht ihr eine Ersatzfreiheitsstrafe.
Rechtliche Bewertung von Flughafenprotesten
Aktionen wie jene am Flughafen Stuttgart werden rechtlich besonders streng geahndet, da sie sicherheitsrelevante Infrastrukturen betreffen. Nach deutscher Rechtsprechung gelten solche Proteste meist als schwerwiegende Eingriffe in den öffentlichen Verkehr und ziehen entsprechend hohe Strafen nach sich.
In Österreich wurde in den vergangenen zwei Jahren kein Klimaaktivist für ähnliche Flughafenaktionen verurteilt, allerdings kam es zu mehreren Anzeigen wegen „Störung der öffentlichen Ordnung“.
Finanzierung durch Spenden
Die Finanzierung von Bußgeldern erfolgt bei bekannten Klimaaktivisten wie Windl fast ausschließlich über private Spenden. Unterstützergruppen, etwa der „Letzten Generation“, rufen gezielt nach Verurteilungen zu Spendenkampagnen auf. Im Fall von Windl fehlt jedoch offenbar die entsprechende finanzielle Unterstützung für die aktuelle Strafzahlung.