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Kinderschutz

EU-Parlament kippt Verjährungsfristen bei Kindesmissbrauch

EU-Parlament kippt Verjährungsfristen bei Kindesmissbrauch
Symbolbild. FOTO: iStock/BitsAndSplits
4 Min. Lesezeit |

Mit 599 Ja-Stimmen setzt das EU-Parlament ein kraftvolles Signal gegen Kindesmissbrauch. Die Reform verschärft Strafen und nimmt erstmals KI-generierte Missbrauchsdarstellungen ins Visier.

Das Europäische Parlament hat mit überwältigender Mehrheit für eine Verschärfung der Gesetze gegen sexuellen Kindesmissbrauch gestimmt. Bei der Plenarsitzung in Straßburg votierten 599 Abgeordnete für die Gesetzesänderungen, nur zwei stimmten dagegen, 62 enthielten sich.

Die Reform zielt darauf ab, die bestehenden Definitionen von Straftaten zu erweitern und an neue technologische Entwicklungen anzupassen.

Im Mittelpunkt der Neuregelung steht die strafrechtliche Erfassung von künstlich generiertem Material mit Missbrauchsdarstellungen, das durch moderne KI-Technologien zunehmend realistischer wird. Zudem sollen sowohl Online- als auch Offline-Formen des Anlockens von Kindern konsequenter verfolgt werden.

Die Parlamentarier fordern deutlich höhere Höchststrafen für verschiedene Missbrauchsdelikte. Dies betrifft unter anderem sexuelle Handlungen mit Minderjährigen über dem Schutzalter ohne deren Einwilligung, das Anlocken von Kindern zur Prostitution sowie den Besitz und die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen. Auch das Anbieten von Vergütungen für bestimmte Formen der sexuellen Ausbeutung von Kindern soll härter bestraft werden.

Umfassende Schutzmaßnahmen

Eine zentrale Forderung des Parlaments ist die vollständige Abschaffung von Verjährungsfristen für diese Straftaten. Die Abgeordneten begründen dies mit Statistiken, wonach die meisten Betroffenen erst Jahre nach den Taten über das Erlebte sprechen können. Zudem soll Opfern unbegrenzt Zeit für die Suche nach Entschädigung eingeräumt werden.

Um mit der technologischen Entwicklung Schritt zu halten, fordern die Abgeordneten die ausdrückliche Kriminalisierung von KI-Systemen, die primär für Missbrauchszwecke entwickelt oder angepasst wurden. Auch die Live-Übertragung von Missbrauchshandlungen soll explizit unter Strafe gestellt werden.

Für effektivere Ermittlungen plädiert das Parlament für den Einsatz verdeckter Ermittlungen und geheimer Überwachungsmethoden. Gleichzeitig soll eine neue Definition der Einwilligung für Jugendliche über dem Schutzalter eingeführt werden. Einvernehmliche sexuelle Aktivitäten zwischen Gleichaltrigen sollen nicht kriminalisiert werden, es sei denn, sie beinhalten Abhängigkeitsverhältnisse oder Vertrauensmissbrauch. Als strafverschärfend soll jedoch gelten, wenn sich Erwachsene als Gleichaltrige ausgeben.

Neue Bedrohungen durch Deepfakes und Online-Anleitungen

Mit der geplanten EU-Richtlinie sollen erstmals auch KI-generierte Deepfakes und Anleitungen zum Missbrauch explizit unter Strafe gestellt werden. Diese Maßnahme reagiert auf die zunehmende Verbreitung digital manipulierter Missbrauchsdarstellungen, die durch moderne KI-Technologien immer schwerer von echten Aufnahmen zu unterscheiden sind.

Die vollständige Abschaffung der Verjährungsfristen für Missbrauchsdelikte stellt einen Paradigmenwechsel dar. Diese Entscheidung trägt der Erkenntnis Rechnung, dass viele Betroffene oft erst Jahrzehnte später in der Lage sind, über erlittenen Missbrauch zu sprechen und rechtliche Schritte einzuleiten.

Opferhilfe stärken

Das Parlament fordert umfassende und kostenlose Unterstützung für betroffene Kinder. Diese soll medizinische und forensische Untersuchungen, Hilfe bei der Beweissicherung sowie geschlechtersensible Gesundheitsversorgung umfassen. Die Abgeordneten befürworten dabei das Barnahus-Modell (kinderfreundliches Zentrum, das verschiedene Dienste für missbrauchte Kinder unter einem Dach vereint), das verschiedene Unterstützungsleistungen für Opfer bündelt. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass auch Dritte wie zivilgesellschaftliche Organisationen Missbrauchsfälle melden können.

Die Verhandlungen mit dem Rat über die endgültige Fassung des Gesetzes sollen am 23. Juni beginnen. Der Berichterstatter Jeroen Lenaers aus den Niederlanden betonte die Ambition des Gesetzes: „Wir können nie ambitioniert genug sein, wenn es um den Schutz von Kindern geht.“ Er hob hervor, dass Anleitungen zum Kindesmissbrauch verboten werden und KI-generiertes Material wie echte Inhalte behandelt werden soll.

Mit der Überarbeitung der Richtlinie werden die Definitionen von Straftaten und die damit verbundenen Strafen EU-weit harmonisiert. Parallel diskutieren die Gesetzgeber über einen Verordnungsvorschlag zur Bekämpfung von Missbrauchsmaterial im Internet.

Das Parlament hat seinen Standpunkt dazu bereits 2023 verabschiedet und strebt nun einen gemeinsamen Standpunkt mit dem Rat an.

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KO KOSMO-Redaktion
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