Der Druck auf Arbeitslose in Österreich wächst: Ab Juli fallen Zuverdienstmöglichkeiten weg, Meldepflichten werden verschärft und der Bildungsbonus gestrichen.
Mehr als 375.000 Menschen in Österreich sind derzeit ohne Beschäftigung. Die Statistik zeichnet ein düsteres Bild: Der anhaltende wirtschaftliche Abschwung, der Österreich bereits im dritten Jahr in Folge in einer Rezession hält, belastet den heimischen Arbeitsmarkt zunehmend. Seit April 2023 steigt die Arbeitslosenzahl im neun Millionen Einwohner zählenden Land kontinuierlich an.
Ab 1. Juli greift die Bundesregierung zu verschärften Maßnahmen für AMS-gemeldete Arbeitslose (beim Arbeitsmarktservice registrierte Personen ohne Beschäftigung), um diese stärker zur raschen Jobsuche zu bewegen und den Ausstieg aus dem Transferleistungssystem zu beschleunigen. Die einschneidendste Neuerung betrifft die bisher mögliche Kombination von Arbeitslosengeld mit einem Zuverdienst: Die Regelung, wonach Arbeitslose monatlich bis zu 551,10 Euro durch geringfügige Tätigkeiten dazuverdienen konnten, fällt weg. Die Regierung begründet diesen Schritt damit, dass solche Nebenbeschäftigungen häufig den Wiedereinstieg in vollversicherte Arbeitsverhältnisse verzögern würden. Betroffenen fehle dadurch der Anreiz, tatsächlich eine reguläre Beschäftigung anzustreben und sich vom AMS abzumelden.
⇢ Boni, Zuverdienst & Co.: Das wird jetzt für Arbeitslose gekürzt
Regierungsbegründung
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) verteidigt die Maßnahme mit einer Beispielrechnung: Ein beim AMS registrierter Arbeitsloser erhalte durchschnittlich 41,40 Euro täglich. Multipliziere man dies mit den monatlichen Arbeitstagen und addiere den bisherigen Zuverdienst von rund 550 Euro, stünden monatlich etwa 1.800 Euro zur Verfügung – ohne reguläre Beschäftigung. Dies untergrabe laut Hattmannsdorfer die Motivation zur Arbeitssuche. Mit der Streichung dieser Zuverdienstmöglichkeit ab Juli sollen Arbeitslose nun verstärkt in den regulären Arbeitsmarkt zurückfinden.
Für bestimmte Gruppen gelten allerdings Ausnahmen: Wer bereits vor dem Eintritt in die Arbeitslosigkeit geringfügig beschäftigt war, darf diese Tätigkeit fortführen. Langzeitarbeitslose können zudem für maximal 26 Wochen eine vorübergehende Beschäftigung annehmen, um den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu erleichtern. Sonderregelungen gibt es außerdem für Arbeitslose über 50 Jahre sowie für Personen nach längeren Krankheitsphasen.
Weitere Einschnitte
Eine weitere Sparmaßnahme betrifft den erst 2024 eingeführten Bildungsbonus. Bisher erhielten Sozialhilfeempfänger, die an AMS-Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von mehr als vier Monaten teilnahmen, neben der regulären AMS-Unterstützung von etwa 2,60 Euro täglich einen zusätzlichen Bildungszuschlag von 150 oder 300 Euro monatlich – was bis zu 3.600 Euro jährlich ausmachen konnte. Dieser Bonus wird nun komplett gestrichen und aus dem Sozialhilfegesetz entfernt.
Zusätzlich treten ab 1. Juli verschärfte Meldepflichten in Kraft: Arbeitslose müssen Auslandsaufenthalte oder Krankenstände unverzüglich dem AMS mitteilen. Während dieser Zeiten ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Nach Auslandsreisen wurde die Frist zur Wiederanmeldung beim AMS drastisch verkürzt – von bisher sieben Tagen auf nur noch einen Tag nach der Rückkehr. Das Arbeitslosengeld fließt erst wieder ab dem Tag der erneuten Registrierung. Auch die Kommunikation mit dem AMS wird digitalisiert: Anträge auf Arbeitslosengeld sollen vorrangig über das eAMS-Konto online eingereicht werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen bleibt die persönliche Antragstellung möglich.
Besonders wichtig zu beachten ist: Nach einer Unterbrechung wie einem Auslandsaufenthalt oder Krankenstand ist die Wiedermeldung beim AMS bereits am ersten Tag nach Wegfall des Unterbrechungsgrundes verpflichtend. Diese kann persönlich, telefonisch oder über das eAMS-Konto erfolgen. Das Arbeitslosengeld wird allerdings erst ab dem Tag der tatsächlichen Wiedermeldung wieder ausbezahlt – nicht rückwirkend für die Unterbrechungszeit.
Auch die digitale Kommunikation wird zur Pflicht: Arbeitslose sind künftig verpflichtet, ihr elektronisches AMS-Konto mindestens an zwei Werktagen pro Woche auf neue Mitteilungen zu überprüfen. Der Postversand erfolgt nur noch in begründeten Ausnahmefällen, da die digitale Abwicklung zum Standard wird.
Die Stoßrichtung der Regierungsmaßnahmen lässt sich auf einen einfachen Nenner bringen:
„Mehr Arbeit, weniger Sozialhilfe!“