Das neue Sparpaket trifft Arbeitslose hart: Geringfügige Beschäftigungen werden drastisch eingeschränkt, der Bildungsbonus für Sozialhilfebezieher gestrichen.
Das Sparpaket zur Haushaltskonsolidierung bringt einschneidende Veränderungen für Arbeitslose mit sich. Die Neuregelungen betreffen sowohl die Zuverdienstmöglichkeiten als auch finanzielle Unterstützungen während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.
Die bisherige Regelung erlaubte Arbeitslosen einen Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro monatlich. Wie aus einem Factsheet der Arbeiterkammer von 2022 hervorgeht, nutzen lediglich rund 13 Prozent der Leistungsbezieher diese Möglichkeit der geringfügigen Beschäftigung neben dem regulären Bezug.
Eingeschränkter Zuverdienst
Die Zuverdienstmöglichkeiten werden nun deutlich eingeschränkt. Geringfügige Beschäftigungen sind künftig nur noch in Ausnahmesituationen gestattet. Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind oder über 52 Wochen Krankengeld bezogen haben, dürfen für maximal 26 Wochen geringfügig beschäftigt sein.
Für bestimmte Personengruppen gelten allerdings unbefristete Ausnahmeregelungen. Dazu zählen Langzeitarbeitslose über 50 Jahre, Personen mit Behindertenstatus sowie jene, die bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens sechs Monate durchgehend einer geringfügigen Beschäftigung nachgegangen sind. Letztere müssen diese Tätigkeit kontinuierlich ausgeübt haben, um weiterhin dazuverdienen zu können.
Streichung Bildungsbonus
Das aktuelle Sparpaket sieht zudem die Streichung des Bildungsbonus für Sozialhilfebezieher vor. Diese erst 2024 eingeführte Leistung richtete sich an Teilnehmer längerer AMS-Schulungsmaßnahmen. Zusätzlich zur regulären AMS-Beihilfe von etwa 2,60 Euro täglich konnten die Betroffenen monatliche Zuschläge von 150 bzw. 300 Euro erhalten – bei längerer Teilnahme bis zu 3.600 Euro jährlich.
Die beschlossene Gesetzesänderung entfernt den entsprechenden Passus aus dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz. Als Begründung führt die Regierung organisatorische Probleme und Doppelstrukturen an der Schnittstelle zwischen Sozialhilfe und AMS (Arbeitsmarktservice) an. Gleichzeitig entfällt die bisherige Regelung, nach der der AMS-Schulungszuschlag nicht auf die Sozialhilfe angerechnet wurde.
Das Momentum Institut (wirtschaftspolitische Denkfabrik) hatte zuletzt eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes gefordert. Die Nettoersatzrate sollte demnach von derzeit durchschnittlich 55 Prozent auf 70 Prozent angehoben werden – ein Wert, der in anderen Ländern bereits Standard ist. Ähnliche Forderungen wurden bereits im Zusammenhang mit der vor drei Jahren abgesagten AMS-Reform diskutiert.
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Von den Änderungen im Sparpaket sind sowohl Arbeitslose als auch Bezieher von Notstandshilfe betroffen. Die Maßnahmen umfassen verschiedene AMS-Änderungen zu Boni, Kürzungen und Zuverdienstregelungen.
Eine Umsetzung gilt jedoch als äußerst unwahrscheinlich.
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