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Betrugsversuch

Todesbeweis für 43 Euro: YouTuber inszeniert eigene Beerdigung

Todesbeweis für 43 Euro: YouTuber inszeniert eigene Beerdigung
(Foto: Printscreen/X)
4 Min. Lesezeit |

Für 43 Euro inszenierte er seinen eigenen Tod: Ein britischer YouTuber griff zu drastischen Mitteln, als eine Fluggesellschaft nur Verstorbenen Geld zurückerstatten wollte.

Der britische YouTuber und Comedian Max Fosh, der auf der Videoplattform eine Gefolgschaft von nahezu fünf Millionen Menschen verzeichnet, sorgt regelmäßig mit außergewöhnlichen Selbstexperimenten für Aufsehen. Sein Repertoire umfasst bereits skurrile Projekte wie die Überwachung durch einen selbst engagierten Privatdetektiv oder den Versuch, einem Pferd das Wetten beizubringen.

In seinem jüngsten Projekt trieb der Content Creator die Absurdität auf die Spitze: Nach einem Streit mit einer Fluggesellschaft inszenierte Fosh seinen eigenen Tod und organisierte sogar seine Beerdigung. Wie der 30-Jährige in seinem Video erläutert, hatte er einen Flug gebucht, den er letztendlich nicht wahrnehmen konnte. Bei dem Versuch, sein Geld zurückzuerhalten, stieß er auf eine unerwartete Hürde – die Airline verweigerte die Rückerstattung, es sei denn, der Kunde wäre verstorben. Fosh bezeichnet dies als „freche Rechtsklausel“, die zahlreiche Kunden benachteilige.

Den Richtlinien der betreffenden Fluggesellschaft zufolge müssen Passagiere eine Todesurkunde vorlegen, um eine Kostenrückerstattung zu erhalten. „Dies ist die Geschichte, wie ich in ein anderes Land reiste, meine eigene Beerdigung abhielt und für tot erklärt wurde – und das alles, um 37,28 Pfund [ungefähr 43,23 Euro] von einer bösen Fluggesellschaft zurückzubekommen„, erklärt der YouTuber in seinem Video.

Reise nach Seborga

Der Brite wandte sich daraufhin an verschiedene Regierungsstellen mit der ungewöhnlichen Anfrage, eine Todesurkunde für sich ausstellen zu lassen. Erfolg hatte er schließlich beim kleinsten Fürstentum Europas. Für sein Vorhaben reiste der 30-Jährige nach Italien in die Gemeinde Seborga – ein selbsternanntes Fürstentum mit eigener Flagge, Währung und Regierungsstruktur, das international nicht anerkannt ist. Dieser Umstand erwies sich für den ehemaligen Radiomoderator als vorteilhaft, da er dort eine Sterbeurkunde erhalten konnte.

Bei seiner Ankunft zum „Todesvorhaben“ wurde Fosh mit allen Ehren empfangen: Die Hymne des Fürstentums erklang, eine Kanone wurde abgefeuert, und sogar die Prinzessin persönlich begrüßte ihn. Nach einer Besichtigung der Gemeinde veranstaltete der Comedian seine eigene Beerdigung und übermittelte anschließend die unterzeichnete Urkunde samt Fotos der Trauerfeier an die Fluggesellschaft.

Rechtliche Bedenken

Die unkonventionelle Strategie des Content Creators erwies sich tatsächlich als erfolgreich: Die Airline war von seinem vermeintlichen Ableben überzeugt und genehmigte den Antrag auf Rückerstattung des Flugpreises. Allerdings äußerte Foshs Anwalt erhebliche Bedenken und riet seinem Mandanten in einem Telefongespräch davon ab, das Rückerstattungsformular einzureichen. „Es ist kein Betrug, aber ich meine, es ist betrügerisch“, warnte der Jurist. „Diesmal muss ich hier wirklich ein Machtwort sprechen.“

Der YouTuber verteidigt sein Vorgehen mit den Worten: „Weil es mein Geld ist, das mir zurückgegeben wird, ist es kein Betrug. (…) Er [sein Anwalt] hat mir also im Grunde genommen davon abgeraten und gesagt, dass ich das Geld nicht beanspruchen darf, also werde ich es dabei belassen.“

Zum Abschluss seines Videos richtet Fosh einen eindringlichen Appell an seine Anhänger, von einer Nachahmung der Urkundenfälschung abzusehen.

Wie aus Medienberichten hervorgeht, nutzte Fosh eine Lücke in den Richtlinien der Fluggesellschaft, die zwar eine Sterbeurkunde als Nachweis verlangte, jedoch nicht spezifizierte, aus welchem Land diese stammen müsse. Dieser Umstand ermöglichte es ihm, das nicht anerkannte Fürstentum Seborga für sein Experiment zu nutzen. Die von ihm kritisierten restriktiven Rückerstattungsklauseln, die eine Erstattung nur im Todesfall vorsehen, gelten als verbreitetes Problem im Flugverkehr, das zahlreiche Kunden betrifft.

Obwohl sein Anwalt das Vorgehen formal nicht als Betrug einstufte, warnte er nachdrücklich vor den möglichen rechtlichen Konsequenzen eines solchen „betrügerischen“ Verhaltens – eine Warnung, die Fosh letztlich ernst nahm, indem er auf die tatsächliche Einreichung des Rückerstattungsformulars verzichtete.

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KO KOSMO-Redaktion
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