Das Bundesland Salzburg greift erstmals zum Instrument der Enteignung, um einen wichtigen Lückenschluss im Radwegenetz zu realisieren. Nach jahrelangen erfolglosen Verhandlungen mit einem Grundbesitzer bereitet die Landesverwaltung nun ein entsprechendes Verfahren vor, das als Präzedenzfall für künftige Infrastrukturprojekte dienen könnte.
Der konkrete Fall betrifft einen Radweg-Abschnitt an einer Freilandstraße, dessen genaue Lage die Behörden derzeit nicht öffentlich kommunizieren. Die Radverkehrskoordinatorin des Bundeslandes Salzburg, Ursula Hemetsberger, bestätigt, dass man seit Jahren versucht habe, eine einvernehmliche Lösung mit dem Eigentümer zu finden. Die Bemühungen seien jedoch gescheitert, weshalb nun der Weg der Enteignung beschritten werde, um die Verkehrssicherheit für Radfahrer zu verbessern.
Die Entscheidung steht im direkten Zusammenhang mit der Radverkehrsstrategie 2025+ des Landes Salzburg, die den Anteil der Radfahrenden bis 2025 um 20 Prozent steigern will. Ein zentrales Ziel der Landesstrategie ist die Schließung von Lücken im Radwegenetz, um Radfahren als gleichberechtigtes Alltagsverkehrsmittel zu etablieren und das Verkehrssystem zu entlasten.
Strategischer Präzedenzfall
„Wir möchten es bei diesem Fall, bei dem wir bisher gescheitert sind, nun versuchen. Dies könnte möglicherweise auch Auswirkungen auf andere Verhandlungen haben, indem es verdeutlicht, dass auch solche Maßnahmen möglich sind„, erläutert Hemetsberger die Strategie des Bundeslandes. Sie verweist darauf, dass Verhandlungen über Grundablösen für Radwege zunehmend komplizierter werden, wobei insbesondere die finanziellen Forderungen der Eigentümer eine Hürde darstellen.
Als zentrale Ansprechpartnerin für Radinfrastrukturprojekte koordiniert Hemetsberger auch Beratungsangebote für Gemeinden, um die Umsetzung von Radverkehrsmaßnahmen zu beschleunigen. Im Rahmen der FahrRad-Beratung wird gemeinsam mit Kommunen konkrete Handlungsmöglichkeiten zur Steigerung des Radverkehrsanteils erarbeitet, wobei Infrastrukturprojekte wie Lückenschlüsse prioritär behandelt werden.
Die Verhandlungen scheiterten laut Hemetsberger an unüberbrückbaren Differenzen: „Anfangs wollte der Eigentümer das Grundstück überhaupt nicht abgeben. Später stellte er derart überhöhte Preisforderungen, dass wir diese mit Steuergeldern nicht verantworten können.“ Die Radverkehrskoordinatorin betont die Rechenschaftspflicht der öffentlichen Hand: „Es ist unmöglich, einen reinen Fantasiepreis zu zahlen, nur weil jemand sein Land nicht abgeben möchte.“
Entschädigungsverfahren
Im Rahmen des Enteignungsverfahrens wird dem Grundeigentümer eine Entschädigung in Höhe des ermittelten Schätzwertes zugesprochen, wie Hemetsberger ergänzt. Sie räumt ein, dass ein solches Verfahren keineswegs eine schnelle Lösung darstelle, sondern einen langwierigen und aufwendigen Prozess bedeute.
Dennoch sei dieser Schritt für die Realisierung des Radweg-Lückenschlusses und die damit verbundene Verbesserung der Verkehrssicherheit unumgänglich. Die Landesregierung betont, dass mehr Radfahrende die Verkehrssicherheit erhöhen und gleichzeitig zur Verkehrsentlastung beitragen sollen – ein Argument, das den außergewöhnlichen Schritt der Enteignung rechtfertigen soll.