Bankkunden können aufatmen: Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs gegen BAWAG und Easybank winken Rückzahlungen für unrechtmäßig kassierte Kreditgebühren.
Der Oberste Gerichtshof hat mit der Entscheidung 7 Ob 169/24i vom 19. Februar 2025 die von BAWAG und Easybank erhobenen Kreditbearbeitungsgebühren als rechtswidrig eingestuft. Die Entscheidung betrifft sämtliche Vertragsarten im Bereich der Konsum-, Hypothekar- und Immobilienkredite, bei denen die Bearbeitungstarife prozentual zur Kreditsumme berechnet wurden. Kreditnehmer haben nun Anspruch auf Rückerstattung aller seit dem 21. Juni 1995 entrichteten Gebühren – unabhängig davon, ob der betreffende Kredit noch läuft oder bereits vollständig getilgt wurde.
Rückzahlungsverfahren
Die BAWAG hat der Arbeiterkammer zufolge eine unkomplizierte Abwicklung der Rückzahlungen zugesichert. Betroffene können ihre Ansprüche über ein Online-Formular bis zum 31. März 2026 geltend machen. Nach Eingang der Anträge prüft das Geldinstitut die Berechtigung der Forderungen. Für diesen Prozess wurde mit der Arbeiterkammer eine Bearbeitungszeit von maximal vier Monaten vereinbart, weshalb Antragsteller mit entsprechenden Wartezeiten rechnen müssen.
Die Höhe der Rückerstattung variiert je nach Kreditart: Bei Konsumkrediten wird die Gebühr vollständig erstattet, während bei Immobilienkrediten eine gestaffelte Rückzahlung erfolgt. Zusätzlich zur Hauptsumme gewährt die Bank eine pauschale Zinszahlung als Entschädigung für die unrechtmäßig einbehaltenen Beträge.
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Rechtliche Grundlage
Die juristische Initiative gegen die umstrittenen Gebührenklauseln ging von Fachleuten der Arbeiterkammer aus, die den Fall vor den Obersten Gerichtshof brachten. Das Höchstgericht erklärte neben den regulären Kreditbearbeitungsgebühren auch die Entgelte für Zwischenfinanzierungen und Rahmenkredite sowie die Kosten für Löschungsquittungen für unzulässig.
Das Höchstgericht erklärte neben den regulären Kreditbearbeitungsgebühren auch die Entgelte für Zwischenfinanzierungen und Rahmenkredite sowie die Kosten für Löschungsquittungen (notarielle Bestätigungen zur Löschung von Grundbuchseintragungen) für unzulässig.
Branchenweite Auswirkungen
Das OGH-Urteil hat branchenweite Bedeutung: Auch Kreditnehmer anderer Banken, die prozentual berechnete Kreditbearbeitungsgebühren entrichtet haben, können laut Verbraucherschutzverein einen Rückforderungsanspruch geltend machen. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen die Gebühr pauschal als Prozentsatz der Kreditsumme vereinbart wurde – ein Gebührenmodell, das bei verschiedenen österreichischen Kreditinstituten zur Anwendung kam.