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Kindesmisshandlung

Schütteltrauma-Prozess: Baby überlebt – Vater beteuert „Liebe

Schütteltrauma-Prozess: Baby überlebt – Vater beteuert „Liebe
(Foto: iStockphoto)
4 Min. Lesezeit |

Schwere Hirnverletzungen bei einem sechs Wochen alten Baby führen vor Gericht. Die Eltern bestreiten, ihr Kind geschüttelt zu haben – die medizinischen Fakten sprechen eine andere Sprache.

Im Wiener Landesgericht begann am Dienstag ein Prozess gegen ein Ehepaar, dem versuchter Mord an ihrer sechs Wochen alten Tochter vorgeworfen wird. Der 26-jährige Vater steht als Haupttäter vor Gericht, während seiner 23-jährigen Ehefrau Beteiligung durch Unterlassung angelastet wird. Das Kleinkind wurde kurz vor den Weihnachtsfeiertagen mit schwerwiegenden Hirnverletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert. Obwohl das Baby überlebte, trägt es dauerhafte Hirnschäden davon. Beide Angeklagten bestreiten die Vorwürfe.

Das syrische Ehepaar lebt seit sieben Jahren in ehelicher Gemeinschaft. Der Mann kam 2021 nach Österreich und holte seine Familie – Ehefrau und drei Kinder – zwei Jahre später nach. Die Familie bezog im Dezember 2023 eine Wohnung in Wien-Simmering. Im Herbst des Folgejahres wurde das vierte Kind geboren.

📍 Ort des Geschehens

Der schwer verletzte Säugling wurde am 20. Dezember 2024 in ein Krankenhaus gebracht. Wie die Staatsanwältin den Geschworenen erläuterte, äußerten die behandelnden Mediziner sofort den Verdacht auf ein massives Schütteltrauma (Hirnverletzung durch Schütteln). Die zunächst als Zeugen befragten Eltern gaben an, ihre fünfjährige Tochter sei mit einem Mobiltelefon in der Hand über das auf einer Bodenmatratze nahe der Heizung liegende Baby gestolpert und dabei mit dem Handy gegen dessen Kopf gestoßen.

Schwere Verletzungen

Die Anklage wirft dem 26-jährigen Vater vor, im Dezember 2024 bei mindestens zwei Gelegenheiten seine jüngste Tochter mehrfach geschüttelt zu haben – zumindest mit bedingtem Tötungsvorsatz. Dadurch erlitt das am 13. Oktober 2024 geborene Kind ein Schütteltrauma mit akuten Blutungen zwischen Schädeldecke und Gehirn, erhöhtem Hirndruck, Blutungen im Augenhintergrund, beidseitigen Hygromen (Flüssigkeitsansammlungen) sowie mehreren Brückenvenenthrombosen (Blutgerinnsel), wodurch akute Lebensgefahr bestand.

Diese Kombination von Verletzungen gilt in der medizinischen Fachliteratur als typisches Indiz für ein durch äußere Gewalt verursachtes Schütteltrauma. Die charakteristischen Verletzungsmuster umfassen subdurale Hämatome, retinale Blutungen und erhöhten Hirndruck. Medizinische Experten betrachten diese Befunde als forensisch relevante Nachweise, die nahezu beweisend für eine nicht-accidentelle Kopfverletzung bei Säuglingen sind. Ein einfacher Sturz oder das Stolpern eines Kindes mit einem Handy kann diese schwerwiegenden Verletzungen nicht erklären.

Der Mutter wird zur Last gelegt, nicht eingegriffen zu haben, obwohl sie während der Übergriffe in der gemeinsamen Wohnung anwesend war. Sie habe weder das Kind geschützt noch Ärzte oder die Kinder- und Jugendhilfe MA 11 informiert.

In der Verhandlung hielten beide Elternteile an ihrer bisherigen Darstellung fest und versicherten, ihrer Tochter nichts angetan zu haben. Verteidiger Andreas Reichenbach, der beide Angeklagten vertritt, räumte ein: „Die Verletzungen sind unbestritten. Die Frage wird sein, wie es dazu gekommen ist.“ Der Vater habe sich stets „liebevoll“ um das Mädchen gekümmert und es „nie aktiv geschüttelt“. Der Angeklagte selbst ergänzte, seine Tochter sei sein Herz.

Widersprüchliche Darstellungen

Der Verteidiger betonte, dass niemand im Umfeld der Familie jemals gewalttätiges Verhalten der Eltern beobachtet habe: „Er ist ein liebevoller Vater. Auch über die Mutter ist immer nur Positives berichtet worden.“ Die 23-Jährige habe keine Gewalt ihres Mannes gegen die Kinder erlebt: „Wenn sie etwas mitbekommen hätte, hätte es sicher einen Riesendisput mit ihrem Mann gegeben. Sie hat überhaupt nie etwas mitbekommen.“

Die Staatsanwältin hält diese Darstellung für widerlegt. Sie verwies auf ein medizinisches Gutachten, das ausschließt, dass die schweren Kopfverletzungen durch den von den Eltern geschilderten Unfallhergang verursacht worden sein könnten. Die Diagnose eines Schütteltraumas erfolgt durch bildgebende Verfahren wie MRT oder CT zur Feststellung von subduralen Blutungen sowie durch eine Augenhintergrundspiegelung zur Identifikation von retinalen Blutungen.

Seit Mitte Jänner befinden sich die Eltern in Untersuchungshaft. Ihre drei älteren Kinder wurden ihnen bereits zuvor wegen Gefahr im Verzug abgenommen. Die Wiener Kinder- und Jugendhilfe übernahm die vorläufige Obsorge und organisierte Krisenpflegeeltern für die Geschwister.

Das jüngste Kind hat zwar überlebt, leidet jedoch unter gravierenden Folgeschäden. „Sie sieht fast nichts, sie kann nicht schlucken, sie hat Koordinationsstörungen“, schilderte die Staatsanwältin den Zustand des Babys.

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KO KOSMO-Redaktion
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