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Klimaaktivistin

Braune Scheiße“-Skandal: Klimaaktivistin droht Rauswurf aus Österreich

Braune Scheiße“-Skandal: Klimaaktivistin droht Rauswurf aus Österreich
Foto: letzte Generation / iStock
3 Min. Lesezeit |

Die Klimaaktivistin Anja Windl muss sich noch in diesem Jahr vor dem Bundesverwaltungsgericht in Graz verantworten. Am 3. Dezember 2025 wird in der steirischen Außenstelle des Gerichts über das gegen sie verhängte Aufenthaltsverbot verhandelt. Nach Informationen der APA wurde die 28-jährige Deutsche zum persönlichen Erscheinen aufgefordert.

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) begründete die Maßnahme mit einer „massiv querulatorischen Neigung“ Windls sowie mit Störungen der öffentlichen Ordnung. Bemerkenswert ist, dass die Behörde diese Entscheidung traf, während die strafrechtlichen Untersuchungen gegen die Aktivistin noch nicht abgeschlossen sind. Der Rechtsbeistand Windls bezeichnet das behördliche Vorgehen als unverhältnismäßig und verweist darauf, dass seine Mandantin in Österreich bislang nicht vorbestraft sei. Zudem kritisiert er, dass die Aktivitäten der „Letzten Generation“ pauschal als Begründung für das Aufenthaltsverbot herangezogen werden.

Langwieriges Verfahren

Das fremdenrechtliche Verfahren gegen Windl zog sich über mehr als zwei Jahre hin, bevor das BFA im März dieses Jahres per Bescheid ein zweijähriges Aufenthaltsverbot aussprach. Rechtsanwalt Ralf Niederhammer legte dagegen Berufung beim Bundesverwaltungsgericht ein. Auffällig ist, dass die Gerichtsverhandlung nun anberaumt wurde, obwohl die Staatsanwaltschaft Wien seit über zwei Jahren gegen Windl und weitere ehemalige Mitglieder der „Letzten Generation“ wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie schwerer Sachbeschädigung ermittelt.

Als einer der Gründe wird auch eine Protestaktion vor der ÖVP-Parteizentrale in Wien angeführt. Dort hatte Windl im Jänner gegen mögliche Koalitionsgespräche zwischen ÖVP und FPÖ demonstriert, indem sie das Gebäude in der Lichtenfelsgasse mit Hundekot beschmierte – unter dem provokanten Motto: „Ihr stinkt nach brauner Scheiße“.

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Rechtliche Bewertung

In seinem Bescheid attestiert das BFA der Aktivistin eine „massiv querulatorische Neigung“ (rechthaberisches Verhalten), die nicht als legitimer Ausdruck von Aktivismus zu werten sei, sondern vielmehr auf eine „weitreichende Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung“ abziele. Windl selbst bezeichnete das Vorgehen am Donnerstag gegenüber der APA als „Warnsignal für den Zustand unserer Demokratie“.

Ihr Anwalt Niederhammer findet das Verfahren „einigermaßen kurios“. Er betonte im März, dass seine Mandantin in Österreich bislang keine strafrechtliche Verurteilung erfahren habe. Für ein Aufenthaltsverbot bei ihrer langen Aufenthaltsdauer in Österreich müsse jedoch eine „schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit“ vorliegen. Stattdessen würden ihr pauschal die Aktivitäten der „Letzten Generation“ zur Last gelegt – ein Vorgehen, für das dem Anwalt kein vergleichbarer Präzedenzfall bekannt sei.

Die aus Bayern stammende Studentin lebt seit Herbst 2017 in Klagenfurt und galt als eines der prominentesten Gesichter des österreichischen Ablegers der Klimaschutzbewegung „Letzte Generation“, der sich im August 2024 auflöste.

Gemeinsam mit der Gruppe hatte sie in den vergangenen Jahren durch verschiedene Protestaktionen, darunter Verkehrsblockaden auf Straßen und Autobahnen, gegen die Klimapolitik der Bundesregierung demonstriert.

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KO KOSMO-Redaktion
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