Ein Kuss mit fatalen Folgen: Als ein 47-Jähriger zudringlich wurde, biss eine junge Wienerin zu. Vor Gericht wurde sie nun freigesprochen.
Eine 29-jährige Frau wurde am Donnerstag vor dem Wiener Landesgericht vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen. Sie hatte einem aufdringlichen Bekannten die Zunge abgebissen, als dieser ihr gegenüber übergriffig wurde. Das Gericht befand, dass keine Notwehrüberschreitung vorlag und ihr Verhalten zur Abwehr des Angriffs gerechtfertigt war. Der Staatsanwalt akzeptierte die Entscheidung, wodurch das Urteil unmittelbar rechtskräftig wurde.
Die Angeklagte kannte den 47-jährigen Mann seit etwa zehn Jahren. Ihr Verteidiger deutete an, dass die Frau in der Vergangenheit mit Suchtproblemen zu kämpfen hatte. “Sie weiß, dass das nicht optimal ist. Sie lässt dann immer wieder Kontakt mit Männern zu, mit denen sie dann Gewalterfahrungen hat”, erklärte er vor Gericht.
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Übergriff in Wohnung
Am 1. Jänner 2025 besuchte die 29-Jährige die Wohnung des deutlich älteren Mannes. Im Gerichtssaal schilderte sie den Vorfall: “Er hat zweimal versucht, mich zu küssen.” Als sie dies ablehnte, sei er aggressiv geworden und habe sie beschimpft. “Ich habe in seine Zunge gebissen, als er mir in die Hose gegriffen hat. Ich hatte panische Angst.” Ich habe es so geschafft, die Wohnung zu verlassen”, berichtete die Frau.
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Der Strafantrag beschrieb die Folgen des Bisses als “traumatische Amputation des vorderen Zungenabschnittes”. Der Anklage zufolge wurde der Frau auch vorgeworfen, nach dem Vorfall nicht den Rettungsdienst alarmiert, sondern stattdessen eine Bushaltestelle aufgesucht zu haben. Die 29-Jährige erklärte dazu: “Ich bin weggelaufen. Ich hatte Todesangst.”
Widersprüchliche Aussagen
Die Richterin schenkte den Ausführungen der Frau Glauben. Der 47-jährige Mann muss sich hingegen vor einem Schöffensenat verantworten. Ihm wird zur Last gelegt, die junge Frau an beiden Oberarmen gepackt und zu sexuellen Handlungen genötigt zu haben. Zudem soll er sie gegen ihren Willen zwei Stunden in seiner Wohnung festgehalten haben. Ein Verhandlungstermin in diesem Verfahren steht noch aus.
In der heutigen Verhandlung stellte der Mann den Sachverhalt anders dar. Er behauptete, alles sei einvernehmlich gewesen: “Ich war nicht auf Sex aus.” Während des Küssens “hat sie dann meine Zunge gehabt und daran gezogen. Wie ein Vampir, als ob sie meine Zunge rausreißen wollte”. Nach der Flucht der Frau habe er in den Spiegel geschaut: “Das war ein Schock. Ich habe befürchtet, dass ich sterbe”.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Frau das gerechtfertigte Maß zur Abwehr nicht überschritten hatte.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
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