Neun Personen sind vom Pariser Strafgericht wegen der gezielten Verbreitung von Falschinformationen über Frankreichs First Lady Brigitte Macron verurteilt worden.
Im Prozess gegen insgesamt zehn Angeklagte verhängte das Pariser Strafgericht am Montag Bewährungsstrafen zwischen vier und acht Monaten gegen neun Beschuldigte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten gezielt falsche und diffamierende Behauptungen über Brigitte Macron im Internet verbreitet hatten. Die Ehefrau des französischen Präsidenten war bei der Urteilsverkündung nicht anwesend.
Nach Überzeugung des Gerichts handelte es sich um eine koordinierte Kampagne, deren Ziel es war, der Klägerin zu schaden. Der vorsitzende Richter betonte, die schädigende Absicht der Angeklagten sei eindeutig nachgewiesen worden. Verbreitet worden seien unter anderem Behauptungen, Brigitte Macron sei in Wirklichkeit als Mann geboren worden und habe eine Geschlechtsumwandlung geheim gehalten.
Darüber hinaus wurden ihr fälschlich schwere sexuelle Verfehlungen unterstellt, da sie eine Beziehung mit Emmanuel Macron begonnen habe, als dieser noch minderjährig gewesen sei. Das Gericht wertete diese Aussagen als bewusst unwahre und ehrverletzende Anschuldigungen.
Verhängte Strafen
Die höchste Strafe erhielt der Werbetexter Aurélien Poisson-Atlan, der unter dem Pseudonym Zoé Sagan maßgeblich zur Verbreitung der Gerüchte beigetragen hatte. Er wurde zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Die selbsternannte Wahrsagerin Amandine Roy erhielt sechs Monate auf Bewährung. Zusätzlich ordnete das Gericht eine sechsmonatige, gerichtlich verhängte Sperre ihrer Social-Media-Konten an. Ihr X-Konto war bereits vor dem Urteil gesperrt worden.
Ebenfalls zu sechs Monaten auf Bewährung wurde der Galerist Bertrand Scholler verurteilt, der eine manipulierte Fotomontage der First Lady verbreitet hatte. Die übrigen Angeklagten, die das Gericht als Mitläufer einstufte, erhielten Bewährungsstrafen von jeweils vier Monaten.
Ein Angeklagter, der sich bei Brigitte Macron entschuldigt hatte, blieb von einer Haftstrafe verschont. Er wurde stattdessen zur Teilnahme an einem Seminar über Online-Missbrauch und digitale Gewalt verpflichtet.
Belastung für die Familie
In ihrer Klage schilderte Brigitte Macron die erheblichen persönlichen Folgen der über Jahre verbreiteten Gerüchte. Die falschen Behauptungen über ihre Identität hätten „sehr starke Auswirkungen“ auf sie und ihr familiäres Umfeld gehabt. Nach ihren Angaben seien sogar ihre Enkelkinder mit der Behauptung konfrontiert worden, ihre Großmutter sei ein Mann.
Vor Gericht sagte ihre Tochter Tiphaine Auzière aus, die weltweit kursierenden Falschinformationen hätten die Gesundheit ihrer Mutter beeinträchtigt. Diese lebe angesichts der permanenten Infragestellung ihrer Identität in ständiger Alarmbereitschaft.
Weitere juristische Schritte
Der Pariser Prozess gilt als erster juristischer Erfolg im Kampf gegen die im Internet verbreiteten Gerüchte über Brigitte Macron. Ein weiteres Verfahren ist in den USA anhängig. Emmanuel und Brigitte Macron haben im Bundesstaat Delaware eine Zivilklage wegen Verleumdung gegen die Influencerin Candace Owens eingebracht.
Auch ihr wird vorgeworfen, wissentlich die falsche Behauptung verbreitet zu haben, Brigitte Macron sei als Mann geboren worden. In der Klageschrift ist von einer „globalen Erniedrigungskampagne“ die Rede, die als invasiv, entmenschlichend und zutiefst unfair beschrieben wird.
Owens hat trotz der anhängigen Klage bislang an ihren Aussagen festgehalten.