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Prozess

550.000 Euro Umsatz, null Steuern: Gebäudereiniger vor Gericht

550.000 Euro Umsatz, null Steuern: Gebäudereiniger vor Gericht
FOTO: iStock/Stadtratte
2 Min. Lesezeit |

550.000 Euro Umsatz, kaum Steuern gezahlt – ein Gebäudereiniger aus Vorarlberg steht nun vor den Konsequenzen.

Ein Gebäudereiniger ist am Landesgericht Feldkirch wegen Abgabenhinterziehung schuldig gesprochen worden. Der entstandene Steuerschaden beläuft sich auf annähernd eine Viertelmillion Euro, die der 43-Jährige dem Finanzamt über einen Zeitraum von zwei Jahren vorenthielt.

Als selbständiger Unternehmer in der Reinigungsbranche erzielte er in den Jahren 2023 und 2024 einen Gesamtumsatz von rund 550.000 Euro – die darauf entfallenden Steuern führte er jedoch nur unvollständig ab. Allein für das Jahr 2023 blieben rund 42.000 Euro an Umsatzsteuer offen, im Folgejahr wurden Voranmeldungen über weitere 45.000 Euro nicht eingereicht. Hinzu kommen mehr als 170.000 Euro an nicht entrichteter Einkommensteuer.

Geständnis vor Gericht

Vor dem Schöffengericht zeigte sich der inzwischen insolvente Mann geständig und gab die Vorwürfe zu. Er erklärte: „Ich habe das nicht mit Absicht gemacht.“ Die Verteidigung brachte vor, ein Steuerberater habe wegen einer offenen Honorarforderung relevante Unterlagen nicht an die Behörden weitergeleitet.

Das Urteil

Richter Theo Rummele und sein Senat ließen dieses Argument jedoch nicht gelten und verurteilten den Angeklagten wegen Abgabenhinterziehung. Das Strafmaß umfasst eine Geldstrafe von 100.000 Euro sowie im Falle der Uneinbringlichkeit sechs Monate Freiheitsstrafe, wobei ein Teil davon – 45.000 Euro beziehungsweise drei Monate – bedingt nachgesehen wurde.

Die ausstehenden Steuerschulden hat der Mann zusätzlich zu begleichen. Die Geldstrafe kann er in Raten über fünf Jahre abstottern.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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KO KOSMO-Redaktion
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