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Pensionslücke

Bis 9. August verdienen Männer das, wofür Frauen ein ganzes Jahr brauchen

Bis 9. August verdienen Männer das, wofür Frauen ein ganzes Jahr brauchen
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6 Min. Lesezeit |

Fast 40 Prozent weniger Pension – und das ist kein Ausreißer, sondern österreichische Realität für Millionen Frauen.

Für viele Frauen endet die finanzielle Ungleichheit nicht mit dem Ausscheiden aus dem Berufsleben – sie begleitet sie bis ins hohe Alter. Aktuelle Berechnungen der Arbeiterkammer (AK) belegen: Österreichische Frauen erhalten im Durchschnitt um 39,4 Prozent niedrigere Pensionen als Männer. Im europäischen Vergleich bedeutet das den zweitletzten Platz – schlechter schneidet nur Malta ab.

Anschaulich gemacht wird dieses Ungleichgewicht durch den sogenannten Equal Pension Day, der heuer auf den 9. August datiert ist. Das Datum steht symbolisch für die Schieflage: Bis zu diesem Tag haben Männer bereits jene Pensionssumme kassiert, für die Frauen das gesamte Kalenderjahr benötigen.

Die sozialen Konsequenzen sind erheblich. Laut AK gelten 28 Prozent der alleinlebenden Pensionistinnen als armutsgefährdet – bei den Männern liegt dieser Anteil mit 14 Prozent nur halb so hoch. Darüber hinaus stellen Frauen zwei Drittel aller Bezieherinnen und Bezieher der Ausgleichszulage.

Wurzeln der Lücke

Die Wurzeln der Pensionslücke liegen nach Einschätzung der AK bereits im Erwerbsleben. Der Gender Pay Gap betrug in Österreich im Jahr 2024 demnach 17,6 Prozent – Frauen verdienten pro Arbeitsstunde im Schnitt entsprechend weniger als ihre männlichen Kollegen. Wer über Jahrzehnte hinweg geringere Stundenlöhne erhält, kann laut AK am Ende des Berufslebens schlicht keine vergleichbaren Pensionsansprüche aufbauen.

Zusätzlich verschärft wird die Situation durch Teilzeitbeschäftigung. Weil Kinderbetreuung, Pflege und Haushaltsführung in Österreich nach wie vor überwiegend von Frauen getragen werden, sind viele von ihnen gezwungen, ihr Arbeitspensum zu reduzieren. Im Schnitt weisen Frauen dadurch Erwerbslücken von 8,4 Jahren auf – bei Männern sind es 5,6 Jahre.

Besonders deutlich treten die Folgen nach einer Familiengründung zutage: Noch zwölf Jahre nach der Geburt eines Kindes liegt das Einkommen von Müttern im Durchschnitt zehn Prozent unter dem Niveau von vor der Geburt. Väter hingegen verzeichnen im selben Zeitraum ein Einkommensplus von 16 Prozent.

Wie teuer Teilzeitarbeit im Alter werden kann, zeigt laut der AK-Analyse ein Blick auf das Pensionskonto: Wer wegen Betreuungsverpflichtungen ein ganzes Berufsleben lang halbtags arbeitet und entsprechend weniger verdient, erwirbt nur die Hälfte der Pensionsgutschriften. Die daraus resultierende Pension falle so niedrig aus, dass sie häufig nicht einmal den Richtsatz der Ausgleichszulage erreiche. Dieser liegt für alleinstehende Personen im Jahr 2026 bei 1.308,39 Euro pro Monat.

Die langfristigen Auswirkungen von Teilzeitarbeit seien laut AK schleichend, aber gravierend: Jedes Jahr in Halbtagsbeschäftigung koste rund ein Prozent der späteren Pension, jedes Jahr Erwerbspause sogar zwei Prozent.

„Wer schlechter bezahlt wird, wegen der Betreuung von Kindern oder der Pflege Angehöriger aus dem Job gedrängt wird, über Jahre nur in Teilzeit arbeiten kann und dadurch schlechtere Aufstiegschancen hat, baut zwangsläufig geringere Pensionsansprüche auf. Das führt zu einer fatalen Kumulation von Nachteilen“, sagt Pia Zhang, stellvertretende Leiterin der Abteilung Sozialversicherung der AK Wien.

Mehr als ein Viertel der alleinstehenden Pensionistinnen sei deshalb armutsgefährdet. „Deshalb beginnt eine gerechte Frauenpension nicht beim Pensionsrecht, sondern bei fairen Löhnen, verlässlicher Kinderbetreuung und Pflege, guten Arbeitsbedingungen und einer gerechten Verteilung der Familienarbeit.“

Forderungen der AK

Die AK übt zudem scharfe Kritik an der Debatte über eine weitere Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters. Seit Jänner 2024 wird das Frauenpensionsalter schrittweise auf 65 Jahre erhöht – mit einer unerwünschten Begleiterscheinung: Die Arbeitslosenquote von Frauen zwischen 60 und 64 Jahren liegt mittlerweile bei 7,2 Prozent. Ein späterer Pensionsantritt führe demnach nicht automatisch zu längerer Beschäftigung, sondern häufig direkt in die Erwerbslosigkeit.

Als Ursache benennt die Arbeiterkammer eine weit verbreitete Altersdiskriminierung in vielen Unternehmen. Ältere Arbeitnehmerinnen würden oft aussortiert oder nach einem Jobverlust gar nicht mehr eingestellt. Besonders ins Auge sticht dabei: Mehr als die Hälfte der Betriebe mit 20 oder mehr Beschäftigten hat keine einzige Frau über 60 in ihren Reihen.

Um dieser Praxis entgegenzuwirken, fordert die AK ein verpflichtendes Monitoring mit einem Bonus-Malus-System. Betriebe ab 20 Beschäftigten sollen künftig jährlich darüber informiert werden, wie viele ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sie im Vergleich zum Branchendurchschnitt beschäftigen. Wer die Zielvorgaben systematisch verfehlt – etwa indem Frauen kurz vor der Pension aus dem Betrieb gedrängt werden –, soll finanzielle Konsequenzen tragen. Unternehmen, die ihre Branchenziele erreichen, sollen hingegen Anreize erhalten.

„Die Debatte über ein immer höheres gesetzliches Antrittsalter geht an der Lebensrealität von Frauen vorbei und ist blanker Zynismus“, sagt Zhang. „Die gesunde Lebenserwartung liegt bei Frauen mit 61 Jahren schon jetzt deutlich unter dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter. Nach einem Leben voller harter Arbeit haben Frauen eine Pension in Gesundheit verdient und kein Weiterarbeiten bis zum Umfallen.“

Einen zentralen Faktor für die Pensionslücke sieht die AK in der ungleichen Aufteilung unbezahlter Arbeit, allen voran bei der Kinderbetreuung. Eine partnerschaftliche Aufgabenteilung sei in Österreich nach wie vor eher die Ausnahme als die Regel. Weil vielerorts ausreichende Betreuungsangebote fehlen, bleibt Müttern oft keine andere Wahl, als in die Teilzeit zu wechseln – ein Schritt, der sich langfristig auf dem Pensionskonto niederschlägt.

Um diese Einbußen zumindest teilweise abzufedern, werden derzeit laut Arbeiterkammer Kindererziehungszeiten für die ersten vier Lebensjahre eines Kindes pensionsrechtlich gutgeschrieben, was die monatliche Pension um 150,62 Euro erhöht. Die intensive Betreuungsphase dauere jedoch deutlich länger, so die AK. Das Arbeitsrecht ermöglicht Elternteilzeit bis zum achten Geburtstag des Kindes – das Pensionsrecht bildet diesen Zeitraum bislang nicht ab.

Die AK fordert daher, die Anrechnung von Kindererziehungszeiten von vier auf acht Jahre auszuweiten. Im fünften und sechsten Lebensjahr sollen 66 Prozent der Beitragsgrundlage gutgeschrieben werden, im siebenten und achten Jahr 33 Prozent. Die monatliche Pension würde dadurch um knapp 75 Euro auf insgesamt 225,17 Euro steigen. Über eine Pensionsbezugsdauer von 20 Jahren entspräche das einem zusätzlichen Betrag von rund 21.000 Euro für Mütter.

„Frauen wollen im Alter finanziell unabhängig sein“, betont AK-Präsidentin Renate Anderl. Die bestehenden vier Jahre Kindererziehungszeit seien dafür ein enorm wichtiger und richtiger Baustein. Aber: „Wir sehen, dass der Weg zurück in die Vollzeit in der Realität länger dauert. Genau deshalb wollen wir diese Anrechnung auf acht Jahre ausbauen – als fairen Ausgleich für geleistete Sorgearbeit.“

Als oberstes Ziel benennt Anderl jedoch, dass Frauen rechtzeitig gegensteuern können müssen. Dazu brauche es ein echtes „Halbe-Halbe“ bei der Familienarbeit sowie Unternehmen, die einen raschen Wiedereinstieg ermöglichen. „Gleichzeitig ist es höchste Zeit, der Altersdiskriminierung am Arbeitsmarkt einen Riegel vorzuschieben und echte Lohntransparenz in den Betrieben durchzusetzen.“

„Die Wirtschaft muss hier“, so Anderl, „stärker in die Pflicht genommen werden, damit Frauen überhaupt eine Chance haben, fair bezahlt bis zur Pension zu arbeiten.“

„Diese massive Pensionslücke von fast 40 Prozent ist ein klarer Handlungsauftrag an die Politik“, sagt AK-Präsidentin Renate Anderl. Statt über ein höheres gesetzliches Pensionsantrittsalter zu diskutieren, brauche es strukturelle Verbesserungen am Arbeitsmarkt.

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KO KOSMO-Redaktion
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