102 km/h statt 30 – ein Wiener Fahrer raste durch eine Wohnzone und steht nun vor drastischen Konsequenzen.
In der Wiener Leberstraße hat die Landesverkehrsabteilung am Donnerstagmittag eine Schwerpunktkontrolle durchgeführt – mit einem Ergebnis, das selbst für erfahrene Verkehrsbeamte bemerkenswert war.
Extremes Rasen
Ein mobiles Radarmessfahrzeug erfasste dabei einen Pkw, der mit rund 102 km/h durch eine Zone fuhr, in der lediglich 30 km/h erlaubt sind. Die Differenz von 72 km/h gilt als massiver Geschwindigkeitsverstoß und fällt klar in den Bereich des sogenannten extremen Rasens.
Gegen den ertappten Fahrer wird ein Führerscheinentzugsverfahren eingeleitet, darüber hinaus steht auch eine Beschlagnahme des Fahrzeugs im Raum.
Verschärfte Rechtslage seit 2024
Die drohende Fahrzeugbeschlagnahme basiert auf der verschärften Gesetzeslage: Seit 1. März 2024 können in Österreich Fahrzeuge von extremen Rasern bereits an Ort und Stelle vorläufig beschlagnahmt werden, wenn im Ortsgebiet die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 60 km/h überschritten wird. Bei Überschreitungen von mehr als 80 km/h kann die Behörde sogar die Beschlagnahme und den Verfall des Fahrzeugs anordnen, ohne dass es eines früheren Führerscheinentzugs wegen Raserei bedarf.
Der Wiener Fall mit 72 km/h Überschreitung liegt somit deutlich über der Schwelle für die vorläufige Beschlagnahme.