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Heizkostenförderung

Heizkostenhilfe: Bis zu 1.000 Euro – wer jetzt profitiert

Heizkostenhilfe: Bis zu 1.000 Euro – wer jetzt profitiert
„Die gestiegenen Heiz- und Wohnkosten sind der stärkste Treiber der Teuerung. Deshalb haben wir in der Landesregierung die Einrichtung dieses Wohn- und Heizkostenzuschusses beschlossen“, so Mikl-Leitner (FOTO: iStock/Evgen_Prozhyrko)
2 Min. Lesezeit |

Das Burgenland greift Haushalten bei den Heizkosten unter die Arme – mit bis zu 1.000 Euro Förderung, aber klaren Bedingungen.

Das Burgenland stellt Privathaushalten bis Ende 2026 finanzielle Unterstützung für Heizkosten zur Verfügung. Der sogenannte Wärmepreisdeckel sieht Förderbeträge zwischen 50 und 1.000 Euro vor.

Förderung im Detail

Wie hoch die Unterstützung im Einzelfall ausfällt, hängt sowohl vom Haushaltseinkommen als auch von den tatsächlich anfallenden Heizkosten ab. Voraussetzung für den Bezug ist ein Hauptwohnsitz im Burgenland sowie eine steuerliche Bemessungsgrundlage von höchstens 43.000 Euro. Als Berechnungsbasis dienen 90 Prozent der realen Heizkosten.

Wie viel davon als zumutbar gilt, richtet sich nach dem Einkommen: Bei einem Jahreseinkommen bis 23.000 Euro liegt dieser Anteil bei 3 Prozent, bei bis zu 33.000 Euro bei 5 Prozent und bei bis zu 43.000 Euro bei 7 Prozent. Für Haushalte mit besonders geringem Einkommen gilt eine Mindestförderung von 200 Euro – auch dann, wenn die rechnerisch ermittelte Summe darunter liegen würde.

Wer seine Wohnung mit fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas beheizt, ist verpflichtet, eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen oder eine bereits absolvierte nachzuweisen. Die Maßnahme soll den Wechsel zu erneuerbaren Energieträgern gezielt begünstigen.

Antragsstellung & Fristen

Anträge können seit April 2026 eingereicht werden, die Frist läuft bis zum 31. Dezember 2026. Wer seinen Antrag im Herbst stellt, profitiert davon, dass die gesamte Fördersumme in einer einzigen Zahlung überwiesen wird.

Die Einkommensdaten werden direkt über das Bundesministerium für Finanzen abgerufen; zusätzliche Einkünfte, die dort nicht erfasst sind, müssen vom Antragsteller selbständig belegt werden.

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KO KOSMO-Redaktion
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