Start News Panorama
ARBEITERKAMMER

Wiener Raucherlokal: Schwangere Kellnerin gekündigt, weil sie nicht mehr zum Image passt!

pregnant
FOTO: iStockphoto

Ein Wiener Raucherlokal kündigte eine Mitarbeiterin aufgrund ihrer Schwangerschaft. Der Grund? Sie passe nicht mehr zum Image der Lokalität. Die Schwangere konnte durch die Arbeiterkammer ihre Ansprüche einholen.

Nachdem die Frau sieben Monate in einem Raucherlokal in Wien-Meidling gearbeitet hatte, verkündete sie ihre Schwangerschaft. Der Geschäftsführer sprach daraufhin trotz des gesetzlichen Kündigungs- und Entlassungsschutzes für Schwangere die Kündigung aus, weil sie ihm zufolge „nicht mehr zum Image des Lokals passe“.

Noch bevor es zur Kündigung kam, wies die Schwangere ihren Vorgesetzen auf das Arbeitsverbot gemäß Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz hin. Dabei gilt für die Gastronomie, dass werdende Mütter nicht in Räumen arbeiten dürfen, in denen sie der Einwirkung von Tabakrauch ausgesetzt sind.

Angesichts der Tatsache, dass das gesamte Lokal ein Raucherlokal war, wäre der Arbeitgeber dazu gezwungen, die Beschäftigte bei vollen Bezügen bis zum Beginn des Wochengeldbezugs freizustellen. Das Arbeitsverbot ignorierte der Geschäftsführer in weiterer Folge und verlangte zudem von der Schwangeren, selbst weiter zu rauchen und Alkohol zu trinken, um so die Konsumation der Gäste anzukurbeln.

Die Frau zog anschließend mithilfe der Arbeiterkammer Wien vor Gericht. Im Laufe des Prozesses kam zudem heraus, dass der Lohn der Frau jeweils gemäß Vereinbarung direkt aus den Tageseinnahmen entnommen wurde. Unmittelbar nach dem letzten Dienst erhielt sie keinen Cent mehr. Seitens des Geschäftsführers wurde eine Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses „in beiderseitigem Einvernehmen“ angemeldet, was die Schwangere allerdings bestritt.

Ans Tageslicht kam außerdem, dass sie laut Gebietskrankenkasse nur geringfügig für einen Tag in der Woche angemeldet wurde, obwohl sie sechs Tage pro Woche je mindestens zehn Stunden arbeitete. Lohnzettel sollen zudem gefälscht worden sein.

Das Urteil besagt, dass „vorsätzliche Urkundenfälschung“ und „Prozessbetrug“ vorliege, was das Oberlandesgericht inzwischen auch bestätigte.

Die Lokalbesitzerin soll laut Arbeiterkammer außerdem „im großen Stil Mitarbeiter schwarz beschäftigt haben“. Der Arbeitnehmerin steht der ausstehende Lohn bis zum Beginn des Mutterschutzes sowie fehlendes Überstundenentgelt zu. Dabei handelt es sich um insgesamt 7.200 Euro.